Wer bestimmt den Vorsitzenden des Wahlvorstands?
Wir vom BR haben, nach unserer Bitte um Beteiligung im Wahlvorstand, auf der letzten BV, einige freiwillige Interessenten für den Wahlvorstand aus unserem Mitarbeiterkreis bekommen. In unserer letzten BR-Sitzung haben wir BR´ler unsere Favoriten für den Vorsitz des Wahlvorstands, für den zweiten und für den dritten Platz im dreiköpfigen Wahlvostands-Gremium festgelegt (Ersatzleute gibts auch genügend!). Ist diese Vorgehensweise so richtig oder wer wählt/bestimmt den Vorsitzenden des Wahlvorstands? Oder wäre es sinnvoller alle sechs Interessenten zu einer BR-Sitzung einzuladen und das wir dann vorschlagen wen wir gerne als Wahlvorstandsvorsitzenden hätten? Oder müssen die das unter sich ausmachen?
Community-Antworten (1)
21.09.2005 um 21:49 Uhr
§16 BetrVG: "Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden."
Wie der BR zu den Namen kommt, bleibt ihm überlassen. Die Bestellung muss dann aber formal mehrheitlich geschehen.
Wird kein Vorstzender bestellt, wählt der WV einen aus seiner Mitte.
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