Hallo zusammen,

kurz eine Frage zur Bestellung des Vorsitzenden des Wahlvorstands. Unserer Auffassung nach kann nach der Bestellung des Wahlvorstands durch den amtierenden Betriebsrat der Wahlvorstand selber in seiner konstituierenden Sitzung den Vorsitzenden wählen. Ist das so korrekt?

Vielen Dank für die Info.