Wir ( BR) wählen diese Woche aus den Freiwilligen Mitarbeitern einen Wahlvorstand.
Ist diese Wahl auch gleichzeitig "die Bestellung eines Wahlvorstands" ???

Es heißt ja ......"Der Wahlvorstand sollte sofort nach seiner Bestellung tätig werden".....was für mich so viel heißt wie "Das Einleiten der Wahl"

Für mich stellt sich da die Frage: Wo bleibt da denn noch die Zeit für die Schulung des Wahlvorstands ?

Oder ist WAHLVORSTAND WÄHLEN und BESTELLEN doch nicht das gleiche ?

Bitte klärt mich doch mal auf, .........aber nix über Bienchen und Blumen erzählen. :-)