Wer hat ein Wahlrecht
dürfen auch Aushilfen von Zeitarbeitsfirmen bei einer Betriebsratwahl mitwählen und hat das personal einer kantine auch ein anrecht darauf auch wenn sie nicht von der gleichen Firma sind
Community-Antworten (2)
21.04.2006 um 17:53 Uhr
Leiharbeiter haben das Wahlrecht, wenn sie 3 Monate im Betrieb sind. Wenn Ihr eure Kantine nicht selbst betreit ist das Kantinenpersonal nicht Wahlberechtigt.
21.04.2006 um 21:20 Uhr
hallo lp.g.
danke für die Antwort hast mir sehr weitergeholfen
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