betriebsratswahl.deSeminare

Zeitpunkt Wahlen - eine Variante

D
DMC
Nov 2016 bearbeitet

Weiter unten wurde der Tenor meiner Frage in einem ähnlichen Zusammenhang schon mal behandelt.

Nun aber ein allgemein geltende Variante der Frage: Die Termine nach §13 Abs.1 sind klar. ABER: woher kommt die Grundlage dafür, dass diese Wahlen 2006 (rückwärts 2002, 1998...) (vorwärts 2010, 2014...), also auf diese Jahre festgelegt abzuhalten sind??

Mir ist bekannt, dass "früher" einmal die Wahlen alle 3 Jahre stattfanden.

Also: wieso können die Wahlen nicht erst 2007 stattfinden, wenn der amtierende BR erst in 2003 erstmalig gegründet wurde?

6.135021

Community-Antworten (21)

W
w-j-l

20.04.2006 um 23:09 Uhr

Es ging 1972 los, mit der Einführung des BetrVG '72, dann 1975 1978 1981 1984 1987 1990 Rhythmusänderung 1994 1998 2002 2006

Alle Wahlen zu anderen Zeitpunkten als 1.3. - 31.5. des jeweiligen Jahres, sind Wahlen außerhalb des regelmäßigen Zeitraums (§13 Abs.3, BetrVG). In diesem Falle endet die Amtszeit gem. §21 BetrVG spätestens am 31.5. des jeweils maßgeblichen Wahljahres, oder aber mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses eines neuen BR. In diesem Falle gilt dann eben keine Amtszeit von 4 Jahren.

D
DMC

20.04.2006 um 23:46 Uhr

Danke für die schnelle und umfassende Antwort - tse, so ein kleiner Umstand wie die "Geburt" des BetrVG bestimmt also den Anfang der Zeitschiene.... frage mich nur, warum dieser Bezug im §13 nicht erwähnt wird. Das würde viele Diskussionen erübrigen.

W
w-j-l

20.04.2006 um 23:50 Uhr

Dieses Zeitraster ist ist eigentlich weitgehend bekannt, und die Ausnahmen sind ja in den §§ 13 und 21 als solche erwähnt.

D
DMC

21.04.2006 um 00:13 Uhr

"Weitgehend" ist ein gedehnter Begriff. Bin erstmalig vor vier Jahren zum BR gewählt worden, habe leider nur 3 Seminare der W.A.F. besucht. Auf keinem der Seminare wurde auch nur nebensächlich der Ursprung des BetrVG erwähnt.....

Für Betriebsräte, die seit mehreren Jahrzehnten nix anderes machen, ist das vielleicht bekannt. Nicht aber für Newcomer, wie ich aus zahlreichen Gesprächen vor meiner Frage hier im Forum erfahren, besser nicht erfahren musste.

K
Kölner

21.04.2006 um 00:20 Uhr

@DMC Das weiss auch kaum einer! Falls es Dich beruhigt: Ich hatte davon auch keine Ahnung! Als das BetrVG aus der Taufe gehoben wurde, war ich - so glaube ich mich erinnern zu können - entwicklungstechnisch noch mit Joghurt und Saft beschäftigt! Aber der w-j-l hatte damals bestimmt schon die ersten zwanzig Kubikmeter Holz gehackt und die zweiten Gedanken an die noch nicht entwickelte passive Rolle in der Alters(teil)zeit verschwendet!

D
DMC

21.04.2006 um 00:32 Uhr

@Kölner

Danke für Dein Verständnis - Beitrag von mir: 1972 bereitete ich gerade meinen grandiosen Abgang zum Ende der Quarta eines "Altsprachlichen Gymnasiums" vor, genannt "Friedrich-Wilhelm-Gymnasium" in Köln.

Und mein Vater verdreifachte damals sein Einkommen bei 42 Stunden/Woche durch einfachen Wechsel der Firma..... ;-)

W
w-j-l

21.04.2006 um 00:38 Uhr

Sorry Kölner, ich war wieder mal ungenau, ich meinte das aktuelle Zeitraster (2002/2006/2010.....)

1972 habe ich auch noch kein Holz gehackt, sondern war in Tübingen (@DMC: als Sekundaner) auf der Balz.

F
Fayence

21.04.2006 um 00:41 Uhr

w-j-l, dann dürfen wir ja in der Tat einen alten Mann foppen! ;-)

W
w-j-l

21.04.2006 um 00:42 Uhr

In der Tat... ein uHu...

K
Kölner

21.04.2006 um 00:42 Uhr

Ich war auf dem DKG...wie spannend!

J
josch76

23.01.2007 um 15:39 Uhr

Schöne Diskussion ;-)

Haben hier auch den Zyklus verpasst. Und hinken immer 1 Jahr hinterher. Seit 1999 hat das aber niemanden gejuckt. Was machen wir jetzt? Dieses Jahr wählen (letzte Wahl war 2003), und 2010 nach nur 3 Jahren einen neuen wählen?

F
Fayence

23.01.2007 um 15:53 Uhr

josch76,

dass Ihr als BR nicht mehr mit allen Rechten und Pflichten legitimiert seid, ist aber schon klar? Ihr müsstet folglich offiziell ein Wahl unter dem Gesichtspunkt "betriebsratsloser Betrieb" einleiten.

Im Sinne der Schadensminimierung und weil es bislang ja noch niemand bemängelt hat, würde ich einfach so tun, als ob Ihr noch rechtmäßig in Amt und Würden seid und JETZT aber ZWINGENGD von dem §13 Abs.2 Nr.3 BetrVG Gebrauch machen!!! Ist dann der neue BR gewählt und die Wahl wird nicht angefochten, ist dieser BR legitim im Amt. Die darauffolgenden Wahlen würden dann 2010, 2014 ... stattfinden.

J
josch76

23.01.2007 um 16:35 Uhr

Na super :-(

Ein "beschnittener" Betriebsrat? Aber trotzdem "gültig", oder? Oder was heißt "nicht mit allen Rechten und Pflichten"?

L
Lotte

23.01.2007 um 16:43 Uhr

josch, wenn es hart auf hart kommt und der AG einen Eurer Beschlüsse anzweifelt, habt Ihr vor dem ArbG schlechte Karten.

F
Fayence

23.01.2007 um 17:51 Uhr

josch76,

rechtlich gesehen seid Ihr seid dem 1.6.2006 nicht mehr im Amt!

Ramses II,

über Deinen Vorschlag hatte ich auch nachgedacht, wollte auch keine Hengste scheu machen. :-))

Habe diese Idee jedoch aus folgendem Grund verworfen: Angenommen, die Amtszeit würde gem. der alten Regelung am 18.5. enden. Egal wieviel früher die Stimmabgabe stattfindet, würde sich eine Lücke auftun, wenn der neu gewählte BR plötzlich bereits mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses in Amt und Würden sein soll. Da würde ich vermuten, dass hier noch viel mehr potentiell Anfechtungsberechtigte in´s Grübeln kommen, als wenn der "BR" jetzt einmal seinen Rücktritt beschliesst und die Wahl dann möglichst schnell durchzieht.

F
Fayence

23.01.2007 um 18:10 Uhr

O.k., mit Ablauf des 31.5.06... :-))

J
josch76

24.01.2007 um 13:35 Uhr

1000 Dank schon mal für eure Antworten!

Wir werden dieses Jahr im Mai eine BR-Wahl für 3 Jahre machen. Dann sind wir wieder im Rhythmus. Aber was hat das mit §13 genau auf sich? Muss die bevorstehende Wahl nach diesem § stattfinden? Wir würden einfach einen Aushang machen, daß nur für 3 Jahre gewählt wird, damit wir wieder im Timing sind. Und von der Belegschaft muß man im Normalfall ja nix befürchten. Würdet ihr das auch so machen?

J
josch76

24.01.2007 um 14:43 Uhr

Blöde Frage: ist die Wahl dann nicht schon wieder ungültig? Wenn wir Sie einfach wie gewohnt machen. Und dann nicht mal von 01.03. - 31.05.! (Ok, was wiederrum im §13 steht).

Sind wir dann erst 2010 aus dem Schneider, bei der nächsten rechtmäßigen Wahl? Oder 2 Wochen nach der jetzigen Wahl, wenn die Klagefrist abgelaufen ist?

J
josch76

24.01.2007 um 17:45 Uhr

Ramses,

Schreiben ist soeben an den Arbeitgeber. Hat nicht schlecht gestaunt. ;-)

Ne, vielen Dank für die Unterstützung. Werden es so machen, wie geraten! Also mit einer Wahl wie bisher.

F
Fayence

25.01.2007 um 10:57 Uhr

Ramses II,

josch76 hat dem AG doch gar nichts geschrieben! ;-))

J
josch76

26.01.2007 um 09:59 Uhr

Ramses II,

sorry, wollte mich ein wenig selbst auf die Schippe nehmen. Natürlich weiß der AG nix von seinem Glück! ;-)

Nochmals vielen Dank euch allen.

Ihre Antwort