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Reicht für vorgezogene Neuwahl ein Beschluss des BR dazu aus?

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Maria
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, liebe Forumsteilnehmer/innen.

Die reguläre BR-Wahl in unserer KH-GmbH (3 Standorte) würde im Mai 2010 stattfinden.

Nun zeigt ein BR in einem Haus (nicht meines!) deutliche Auflösungserscheinungen (Rücktritte, kein Interesse der Nachrücker,geringe Teilnahme an BR-Sitzungen,...). Versuche meinerseits (GBR-Mitglied) hier unterstützend einzugreifen, haben nicht gefruchtet. Nun findet dort Morgen eine BR-Sitzung statt mit dem TOP " Beschluss für sofortige BR-Neuwahl" (Variante 1). Meiner Meinung nach setzt dies nach § 13 Abs. 2 Satz 3 den Beschluss des Rücktritts mit der Mehrheit seiner Mitglieder voraus.....(Variante 2). Oder liege ich hier falsch? Welche Variante ist gesetzeskonform und was muss dabei evtl. sonst noch beachtet werden. Vielen Dank für eure Hilfe Maria

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Community-Antworten (3)

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monalisa

21.10.2009 um 12:15 Uhr

@Maria, besteht das Gremium noch aus der vom BetrVG vorgeschriebenen Anzahl von Betriebsräten?

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Maria

21.10.2009 um 12:31 Uhr

@monalisa

Derzeit sind es noch die notwendigen neun Mitglieder. Aber zwei denken auch bereits an Rücktritt und die noch vorhandenen Ersatzleute wollen/können nicht zu Sitzungen, da diese dann außerhalb ihrer Arbeitszeit liegen. Beide Ersatzleute wohnen inzwischen (bei der ursprünglichen Wahl noch arbeitsplatznah) ca. 50km entfernt. Aus meiner Sicht wäre eine Neuwahl sinnvoll. Nicht zuletzt da unsere GmbH derzeit politisch Richtung Privatisierung läuft und handlungsfähige und -willige BR-Gremien dringend nötig sind.
Maria

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kalli

21.10.2009 um 21:32 Uhr

Der einfachste Weg ist , der komplette BR tritt zurück, somit sind automatisch sofort Neuwahlen anzusetzen.

mfg

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