Hallo, liebe Forumsteilnehmer/innen.

Die reguläre BR-Wahl in unserer KH-GmbH (3 Standorte) würde im Mai 2010 stattfinden.

Nun zeigt ein BR in einem Haus (nicht meines!) deutliche Auflösungserscheinungen (Rücktritte, kein Interesse der Nachrücker,geringe Teilnahme an BR-Sitzungen,...).
Versuche meinerseits (GBR-Mitglied) hier unterstützend einzugreifen, haben nicht gefruchtet.
Nun findet dort Morgen eine BR-Sitzung statt mit dem TOP " Beschluss für sofortige BR-Neuwahl" (Variante 1).
Meiner Meinung nach setzt dies nach § 13 Abs. 2 Satz 3 den Beschluss des Rücktritts
mit der Mehrheit seiner Mitglieder voraus.....(Variante 2).
Oder liege ich hier falsch?
Welche Variante ist gesetzeskonform und was muss dabei evtl. sonst noch beachtet werden.
Vielen Dank für eure Hilfe
Maria