Erstellt am 15.11.2009 um 15:22 Uhr von nicoline
elsbieta,
BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 2
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
2.die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
Sind überhaupt keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, die nachrücken können, so dass mindestens ein BR-Sitz auf Dauer nicht mehr besetzt werden kann, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 ein neuer BR zu wählen.
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Erstellt am 15.11.2009 um 20:38 Uhr von DerAlteHeini
elsbieta
Ist der BR mit der erforderlichen Anzahl von Betriebsratsmitgliedern besetzt, aber es keine Ersatzmitglieder mehr gibt, so bedarf dies noch keine Neuwahl.
Eine Neuwahl des BR ist erst erforderlich, wenn das Gremium nicht mehr über die Anzahl der erforderlichen ordentlichen Betriebsratsmitglieder verfügt.
Erstellt am 15.11.2009 um 21:05 Uhr von nicoline
elsbieta,
hattet ihr eine Mehrheitswahl (nur eine Liste) oder eine Verhältniswahl (mehrere Listen)?
Der alte Heini
ist ja nett, dass Du noch mal wiederholst, was im DKK steht.
Erstellt am 15.11.2009 um 21:27 Uhr von Kölner
@nicoline
Altbekanntes 'DerAlteHeini'-Problem...
Repitierneurotiker...
Erstellt am 15.11.2009 um 21:39 Uhr von DerAlteHeini
nicoline
schreibt:
Der alte Heini
ist ja nett,
dass Du noch mal wiederholst, was im DKK steht.
DerAlteHeini
antwortet:
So bin ich nun einmal,
denn nicht jeder hat hier eine Kommentierung zur Hand.
DerAlteHeini fragt nicoline:
Was spielt es denn für eine Rolle bei dieser Sachlage ob der BR mit einer
Mehrheitswahl (nur eine Liste) oder einer Verhältniswahl (mehrere Listen) gewählt wurde.
DerAlteHeini denkt, wenn Ersatzmitglieder alle, egal wie gewählt wurde, dann alle.
Irgendwie haben hier im Forum einige Betriebsratsmitglieder ein Autoritätsproblem.
Erstellt am 15.11.2009 um 21:42 Uhr von Kölner
@DerAlteHeini
Stimmt, das hast Du!
Erstellt am 15.11.2009 um 22:06 Uhr von nicoline
@DeralteHeini
*So bin ich nun einmal, denn nicht jeder hat hier eine Kommentierung zur Hand.*
Diesen Satz solltest du mal so erklären, dass er einen Sinn ergibt.
Wenn nicht die Möglichkeit bestünde, dass es u.U. doch noch ein Ersatzmitglied geben könnte, macht Deine Repitierantwort noch weniger Sinn, aber egal, mach ruhig weiter!
Erstellt am 15.11.2009 um 22:27 Uhr von DerAlteHeini
nicoline
Stimmt, vielleicht ist ja ein Ersatzmitglied hinter einem Schrank gerutscht und der BR holt ihn jetzt hervor, quasi der Trumpf im Ärmel.
Ha,
das macht richtig Spaß mit euch Lieben.
Erstellt am 15.11.2009 um 22:32 Uhr von nicoline
DeralteHeini
ich weiß nicht, wer Deine Lieben sind, ich jedenfalls nicht und mir macht was anderes Spaß, als Du!
Erstellt am 15.11.2009 um 23:49 Uhr von DerAlteHeini
nicoline
Immer das letzte Wort !!
Aber nicht bei mir,
dass letzte Wort hab ich.
Gruß
SuperHeini
Erstellt am 16.11.2009 um 07:20 Uhr von nicoline
*Das letzte Wort hab ich*
Der Klügere gibt nach, mach Du ruhig weiter!
Erstellt am 16.11.2009 um 10:25 Uhr von Neskia
@elsbieta
Dann frage ich mich, wie ihr und das unwillige Ersatzmitglied bei Verhinderung eines BR-Mitgliedes in der Vergangenheit vorgegangen seid?
Erstellt am 16.11.2009 um 17:03 Uhr von nicoline
Neskia,
nun, es könnte ja möglich sein, dass das EBRM keine Probleme hatte, ab un zu an einer Sitzung teilzunehmen, aber dieses nicht dauerhaft möchte/kann. Aber aufklären kann das natürlich nur elsbieta und ich finde es, wie so oft schade, dass auf die Fragen der "Antworter" keine Antwort kommt!