Auflösungsvertrag vor Eintritt in vorgezogene Altersrente?
Hallo Ihr Lieben, unsere Kollegin will in vorgezogene Altersrente für langjährige Versicherte . Der Arbeitgeber legt ihr einen Auflösungsvertrag vor, den sie nicht unterschreiben will. Muss sie den Auflösevertrag unterschreiben oder löst sich der mit Eintritt in die Rente auf? Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Community-Antworten (8)
07.12.2021 um 16:17 Uhr
Will sie denn aufhören zu arbeiten oder nur die Rente beziehen und weiter arbeiten? Beim ersten könnte es Sinn machen bei langen Kündigungsfristen mit einem Auflösungsvertrag zu arbeiten beim zweiten wär es natürlich Quatsch dann einfach dankend ablehnen :-)
07.12.2021 um 16:38 Uhr
Vielen Dank für Deine Antwort. Die Mitarbeiterin will ganz aufhören zu arbeiten.
07.12.2021 um 16:52 Uhr
Warum will sie denn keinen Auflösungsvertrag unterschreiben?
07.12.2021 um 17:04 Uhr
das sollte sie mit der RV besprechen, aber evt. endet der AV nicht automatisch mit Eintritt in die Rente, weil der AV keine entsprechende Klausel beinhaltet? Der AG muss ja einen Grund nennen können?
07.12.2021 um 17:41 Uhr
Erst einmal würde ich den Rentenantrag stellen. Wenn man dann ein Datum zum Renteneintritt von der RV bekommen hat kann man zum AG gehen. Ist zwar nicht direkt Vergleichbar, aber bei mir lief es so das ich seit Auslaufen des Krankengeldes meine Erwerbminderungsrente beziehe. Hatte mich nicht mehr beim AG gemeldet und liege nun dort als Karteileiche.
07.12.2021 um 17:43 Uhr
Sie muss keinen Auflösungsvertrag unterschreiben, sie kann auch ganz regulär kündigen, dann natürlich mit der entsprechenden Frist. Der Arbeitsvertrag endet evtl. bei Erreichen der Regelaltersgrenze, aber nicht automatisch, wenn man vorzeitig in Rente geht.
07.12.2021 um 18:07 Uhr
Wenn Sie zu einem bestimmten Termin in Rente gehen möchte und dieser Termin liegt vor erreichen der Regelaltersgrenze, dann muss das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden. Dies geschieht durch fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder durch einen Aufhebungsvertrag. Bei erreichen der Regelaltersgrenze sehen viele Tarifverträge eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, in diesem Fall muss nichts unternommen werden. Dies trifft aber hier nicht zu. Ich verstehe das Problem nicht, das die Kollegin damit hat einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
08.12.2021 um 13:01 Uhr
Ich bedanke mich auf das Herzlichste für Eure Antworten. Haben mir wirklich weitergeholfen. An Alle die besten Wünsche für die Weihnachstzeit und dass wir alle gesund bleiben.
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