Unbefristete EU-Renter: bei BR Wahl wählbar und wahlberechtigt???
Bei befristeter EU-Rente dürfen die MA wählen. Aber wie ist es bei UNbefristeter EU-Rente? Diese MA sind nicht gekündigt, ihr Arbeitsverhältnis ruht aber bis zum Eintritt in die Altersrente. Dürfen die trotzdem bei BR Wahlen wählen und sind sogar wählbar??? Macht aus meiner Sicht keinen Sinn, aber leider steht nirgendwo was zu unbefristet Berenteten sondern immer nur zu befristet Berenteten. Kann mir wer helfen?
Community-Antworten (4)
09.04.2026 um 21:25 Uhr
Ich habe auch erst mal nur das gefunden. Vielleichthilft es ja ein Stück weit weiter, oder aber es kommen noch andere Antworten. https://www.ra-wittig.de/urteile/volle-erwerbsminderung-ende-des-arbeitsverhaeltnisses/
09.04.2026 um 21:30 Uhr
Wenn das Arbeitsverhältnis ruht und auch nicht wieder aufgenommen werden wird (und so ist das ja gedacht), dann ist die Person mEn nicht mehr in den Betrieb eingegliedert (und das wird sich auch nicht mehr ändern) und damit weder wählbar noch wahlberechtigt.
10.04.2026 um 11:34 Uhr
Diese genannte Konstellation ist möglich, das Arbeitsverhältnis ruht eben einfach nur. Vorteil ist z.B. dass der MA weiter mit der Betriebszugehörigkeit gerechnet wird und Anspruch auf Jubiläen hat, falls diese stattfinden. Durch das ruhende Arbeitsverhältnis ist er weiterhin Mitarbeiter und darf wählen, wenn er im Sinne des BetrVG als wahlberechtigt eingestuft ist. Und demnach kann er auch gewählt werden, da er bestimmt schon länger als 6 Monate im Betrieb ist. Die Wählbarkeit endet erst mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Auflösungsvertrag).
Sollten er gewählt werden, müssen er die Funktion auch ausüben können. Eine dauerhafte, komplette Unfähigkeit, BR-Aufgaben wahrzunehmen (z.B. durch eine Rente, die jede Tätigkeit ausschließt), könnte die Amtsausübung verhindern. Wenn er jedoch in der Lage ist, an Sitzungen teilzunehmen, ist die Wahl gültig.
Vielleicht wäre das für ihn wichtig, noch nicht ganz auf dem Abstellgleis zu sein und im Betrieb kann er dann noch bisschen mitmischen und bleibt Teil des Teams. Aber trotzdem würde ich nochmal das Gespräch mit ihm suchen, was der Anreiz für die Wahlaufstellung wäre und würde ihm auch seine Pflichten als BRM mitteilen.
10.04.2026 um 17:41 Uhr
@Lehi2026
https://kliemt.blog/2021/12/15/freigestellt-und-trotzdem-wahlberechtigt/
daraus lässt sich mEn entnehmen, das der MA weder wahlberechtigt, noch wählbar ist. Aber das sagte ich ja bereits.
Verwandte Themen
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Betriebratswahl: Sind die Ehefrauen der Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins wahlberechtigt?
ÄlterHallo, ich hätte folgende Frage bezüglich der bei uns anstehenden Betriebratswahl: Unser Betrieb hat die Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. Es sind 107 Mitarbeiter (exklusive
Befristet wählbar – oder nicht?
MA ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wahlausschreibens befristet beschäftigt, > 18 Jahre alt, wahlberechtigt und am Wahltag mind. 6 Monate beschäftigt. Das Befristungsende liegt vor dem Wahl
Wählerliste - sind alle geringfügig Beschäftigten sowohl wahlberechtigt als auch wählbar?
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zur Wählerliste: Wir sind ein gemeinnütziger Träger (Verein) der Behindertenhilfe. Bei uns sind ca 10 Personen geringfügig beschäftigt, die eigentlich Erwerbsunfähigkeitsre
Betriebsratswahl: Sind leitende Angestellte wählbar bzw. wahlberechtigt?
ÄlterHallo, bei uns stehen demnächst Betriebsratswahlen an. Entscheidend für die Anzahl der zu wählenden Betriebsräte ist ja die Anzahl der wahlberechtigen Mitarbeiter. Sind leitende Angestellte (sind l