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Betriebsratswahl: Sind leitende Angestellte wählbar bzw. wahlberechtigt?

B
Babie
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns stehen demnächst Betriebsratswahlen an. Entscheidend für die Anzahl der zu wählenden Betriebsräte ist ja die Anzahl der wahlberechtigen Mitarbeiter. Sind leitende Angestellte (sind leitende Redakteurer gleichgestellt?) wahlberechtigt bzw. wählbar?

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Community-Antworten (1)

N
nidis

25.05.2005 um 17:03 Uhr

Hallo Babie! Lt. Angestellte sind weder wählbar noch dürfen Sie wählen. Aber passt auf, nicht jeder MA der als lt. Angestellter deklariert ist, ist auch wirklich einer. Die Messlatte ist da sehr hoch. Schaut euch mal die Kommentierung zum § 5 BetrVG an. Bei uns wurden alle "leitenden Angestellten" vor der letzten BR Wahl überprüft und siehe da, weder Werkstattleiter, Personalleiter, Abteilungsleiter, Leiter der Buchhaltung noch Leiter der Verwaltung wahren Lt. Angestellte im Sinne des BetrVG. Also schaut genau hin.

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