Bei der letzten BR Wahl wurden AN wg. ihrer Position als leitende Angestellte von der Wahl ausgeschlossen. Bald sind bei uns wieder BR Wahlen und wie wir (WV) feststellen mussten, war der Ausschluss wg. ltd. Angestellte nicht begründet (zumindestens kann der WV von der letzten Wahl den Ausschluss nicht begründen).
Wie ich erfahren habe, werden diese besagten AN aber weiterhin als leitende Angstellte eingestuft und dürfen sich auch bei dieser Wahl nicht beteiligen, weil sie "aus Anlass der letzten Wahl" immer noch als leitende Angestellte angesehen werden. Ist das richtig?