Erstellt am 25.01.2006 um 11:21 Uhr von pippa
Hast Du schon mal im Betr.VG den § 5 (3) und (4) angeschaut? Bei denen, die Prokura haben, kommt es auch darauf an, bis zu welcher Höhe (5000 € reichen da nicht). Dürfen diejenigen ohne Prokura denn z.B. selber Personal einstellen bzw. kündigen?
Erstellt am 25.01.2006 um 12:53 Uhr von packer
moin packi,
vieleicht hilft dir dieser link, den mir fayence gepostet hat :), auch weiter:
http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
und ich würde empfehlen im fitting die entsprechenden kommentare zu lesen. leitende angestellte sind demnach eher seltener anzutreffen, als es in der praxis so zutrifft.
gruß,
packer