Hallo,
bei uns hängt seit einigen Tagen die Wählerliste aus und es gab einen berechtigten Einspruch dagegen. Die Liste wurde daraufhin von uns (dem Wahlvorstand) korrigiert. Jetzt hat ein (wahlberechtigter) Mitarbeiter wissen wollen, von wem der Einspruch vorgebracht wurde. Sind wir verpflichtet, diese Information preiszugeben, ist es uns untersagt oder können wir dies "frei Schnauze" entscheiden. Wenn es untersagt ist, wo wäre diese rechtliche Grundlage nachzulesen?

MfG

TiberiusvP