Wahlvorstand-> Wählbarkeit in den BR
Hallo Ich bin Wahlvorstandsvorsitzende... Darf ich mich zur Wahl eines BR aufgestellen lassen und gleichzeitig die Aufsicht der Wahl mitführen sowie mich an der anschließenden Stimmenauszählung beteiligen?
Community-Antworten (1)
21.05.2018 um 14:13 Uhr
Ja darfst du. Wärend der Wahl müssen immer mindestens zwei Mitglieder des Wahlvorstands ( oder ein Wahlhelfer und ein Mitglied des WV ) sein. Und bei der Auszählung sollte der gesamte Wahlvorstand da sein, außerdem ist die Auszählung öffentlich so das jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat zu überwachen das nicht geschummelt wird.
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