Erstellt am 20.05.2018 um 09:18 Uhr von kratzbürste
Fehler ist Fehler. Fragt sich, welchen Fehler der WV gemacht hat. Frage doch einfach mal nach.
Erstellt am 20.05.2018 um 09:42 Uhr von Wenne
Aus der ersten Liste hat jemand die Wahl abgelehnt. Dadurch bin ich von Liste zwei nachgerückt. Einer von Verdi sagte dann das natürlich jemand von der ersten Liste nachrücken müsse. Ich hatte aber beteits die Wahl angenommen.
Erstellt am 20.05.2018 um 11:11 Uhr von Pickel
Komische Frage. Du kannst doch nichts annehmen, wofür du nicht gewählt wurdest. Ein Fehler ist zu korrigieren und entfacht keinen Schutz nur weil man sich ein paar Stunden lang gefreut hat.
Erstellt am 20.05.2018 um 12:33 Uhr von hansimglueck
Der Wahlvorstand ist an das BetrVG und der Wahlordnung gebunden. Er muss auch Fehler korrigieren. Und in dem Fall scheint der Einwand von Verdi berechtigt.
Erstellt am 21.05.2018 um 12:31 Uhr von MaJoK
Das Ergebnis einer BR Wahl steht nach 3 Tagen fest,nämlich dann wenn alle gewählten BR Mitglieder erklärt haben ob sie die Wahl annehmen oder nicht und dies wird durch Aushang durch den Wahlvorstand bekanntgegeben.
Erstellt am 22.05.2018 um 09:21 Uhr von Nordling
Nicht ganz richtig MaJoK. Wenn nach 3 Tagen das gewählte Mitglied erklärt, dass es die Wahl nicht annimmt, hat der Nachrücker wieder 3 Tage Zeit um sich zu entscheiden. Damit wären wir schon bei 6 Tagen :)