hallo kann mir mal einer sagen ,ob der br.vorsitzender leute auf einer wahlliste zu sich bestellen darf ,sie dort unter druck setzen und den listenführer als aufwiegler und unruhestifter bezeichnen darf?
2. frage : darf der br.vorsitzender meinen vorgesetzten zu sich rufen und androhen ,wenn er seine leute nicht im griff hat, wird im eine zusage für die aufstufung eines kollegen versagt,bzw jede unterstützung?
3.darf der wahlvorstand bekannt geben ob es 1 oder 2 bzw 3 listen gibt (vor einreichungsende)?
4. darf ein freigestellter br. als gast bei einem lehrgang für den bestehenden br. werben und dort auf vorbestehende verlegungen anspielen (die mit dem erfahrenen und langjährigen br besser und für alle leute sicherer währe) ?
5. ist es normal das ein gewekschaftsmit. nicht auf eine gewerkschaftsliste darf, weil er nicht vertrauensmann bzw. ortsgruppenaktief ist?

wenn ja ,dann trete ich morgen aus der igbce aus!!!