In einem Betrieb wurde die Persönlichkeitswahl ausgerufen und es meldeten sich über 50 Personen und stellten sich zur Wahl. 5 Minuten vor Wahlvorschlagsende, wurde von 4 Personen eine zweite Liste eingereicht und somit ist eine Listenwahl vorgeschrieben. Das ist aber nicht im Sinne der Arbeitnehmer, aber scheinbar rechtens. Da aber auf der 1 Liste die 51 Personen weder ausgelost, noch alphabetisch aufgestellt sind vermuten wir, dadurch die Wahl doch noch anfechten zu können. Ist dies möglich oder gibt es noch andere Möglichkeiten eine Listenwahl zu verhindern