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Rücktritt kompletter Betriebsrat - was passiert dann?

MS
maria s.
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend,

was passiert, wenn der komplette(auch Ersatzmitglieder) neu gewählte Betriebsrat zurücktritt oder dass Amt erst gar nicht annimmt? Geht dann der Vorgang auch nur über das Gericht? Oder werden nur Neuwahlen gemacht? Zählt die 3 Tage-Frist wo man sich entscheiden (Absage oder Annahme) kann, nur Werktage oder sind die Feiertage da auch mit eingerechnet.

Danke für eure Antworten maria s.

5.55407

Community-Antworten (7)

S
sh_9260

01.05.2006 um 21:30 Uhr

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn . . die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, . der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, .

MS
maria s.

01.05.2006 um 23:35 Uhr

@sh_9260

D.h., wenn ich es richtig verstehe, dass dies alles von vorne und ohne Gericht, vor sich geht? WV-Wahl, Wahlausschreiben 8 Wochen vorher u.s.w. Wer muss alles darüber informiert werden, dass neu gewählt wird? AG, Mitarbeiter ...? Die Wahlen würden dann ja nicht mehr bis 31.Mai 06 stattfinden können. Die alte BR-Zeit läuft am 04.Mai ab. Bleibt der alte BR solange im Amt? Oder, stehen wir eine Zeit lang ohne BR da? Sollte genau wissen wie das vor sich geht.

Vielen Dank maria s.

W
w-j-l

01.05.2006 um 23:59 Uhr

hallo maria s.

Bei Rücktritt des BR sind die Ersatzmitglieder unerheblich. Wenn der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Rücktritt beschlossen hat, dann kommen die Ersatzmitglieder nicht zum Zuge. Der BR führt gem. §22 BetrV die Geschäfte weiter. Damit kann er einen WV bestellen, und die Wahl kann wieder von vorne beginnen. Eine BR-lose Zeit gibt es nicht.

Die andere Möglichkeit, die in Deiner Frage durchscheint, ist, dass die gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder komplett die Wahl nicht angenommen haben. Wenn auch nur ein einziger dies nicht tut, dann ist er vorübergehend der BR und kann eine Wahl einleiten. Wenn alle ihre Wahl nicht angenommen haben, dann gibt es keinen BR mehr, sobald die Amtszeit des alten BR abgelaufen ist. Dann kann ein WV nach §17 BetrVG durch eine Betriebsversammlung bestellt werden.

Was ist also genau euer Problem?

MS
maria s.

02.05.2006 um 00:28 Uhr

@ w-j-l

Unser Problem ist, dass der WV aus 5 Kollegen bestand , davon 4 von der "Mitstreiter- Liste", der 5 Kollege von unserer Liste (war der 5.Mann-Spion). Er hat keine eigene Meinung und lässt sich von dem alten BRV (auch WV) beeinflussen. Jetzt war am Donnerstag Wahl, und die Briefwahlunterlagen waren von Anfang an in der Urne, d.h. als ich um 18 Uhr ins Wahlbüro kam hat es geheissen mit der Briefwahl .. Stimmen. Ich kam 3 Minuten vor die Wahl zu Ende war ins Wahlbüro, der letzte Kollege hatte gerade gewählt und nichts war mit öffnen der Briefwahlunterlagen. Denn, die waren ja von Anfang an schon in der Urne. Unser Problem ist, lt. Stützunterschriften und Belegung unserer Kandidatenliste hätten wir die Wahl ganz locker gewinnen müssen ( 5 Kandidaten alle aus einer anderen Abtl.) den auf der anderen Liste waren 5 Kollegen auf den ersten Plätzen, alle aus einem Bereich, wo nur 65 Kollegen tätig sind. Die Wahlurne war v. 12-16 Uhr unbeobachtet, der alte Brv hatte den Schlüssel dazu. Die Stimmung im Wahlbüro war total locker, denn die Wahl war von vornherein ja schon gewonnen. Die Kollegen gewannen mit 18 Stimmen Vorsprung, dass ist eigentlich der Knackpunkt, nicht , dass sie alle Kandidaten von einer Abtl. stellen und unsere Stützunterschriften sich schon auf 90 beliefen, hatten wir aus einer Abt. ca. 40 Arbeitnehmer noch niemanden auf unserer SL darauf. Also, die Frage wie kann dass sein? Wir haben 80 Stimmen lt. Auszählung bekommen!

Was meinst du denn dazu? Wie würdest du reagieren, mit § 13 vielleicht?

Danke maria s.

W
w-j-l

02.05.2006 um 00:57 Uhr

Also mal abgesehen davon, dass man nicht in die Köpfe der Wähler sehen kann, wäre auch §19 geeignet.

F
Fayence

02.05.2006 um 12:36 Uhr

maria s., tut mir leid, aber Du vollführst hier einen Eiertanz!

In diversen Threads sammelst Du zielgerichtet mögliche Anfechtungsgründe und kommst dann auf einmal mit dem §13 BetrVG. Darüber hinaus ändern sich Deine Angaben fast stündlich, dass es nur so kracht! Als Beispiel möchte ich nur das Stichwort "Briefwahl" nennen.

Ich komme mir jedenfalls ziemlich vernatzt vor und werde Dich dem Schicksal Eurer Wahl künftig überlassen!

K
Kölner

02.05.2006 um 12:38 Uhr

Ich habe auch das Gefühl, dass maria s. hier Ostern spielt!

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