Erstellt am 16.12.2005 um 07:27 Uhr von Frank B.
NEIN!!!!
Erklärt ein Mitglied des WV nicht mehr in diesem tätig sein zu wollen, legt er sein Mandat nieder und das war´s!!!
Dies ist genauso zu handhaben wie bei einer BR- Mitgliedschaft.
Soetwas sollte man sich aber vorher gründlich überlegen, denn der BR hat ja sicherlich vor der Bestellung des WV denjenigen gefragt, oder?
Erstellt am 16.12.2005 um 07:35 Uhr von rue
Ja, natürlich haben wir diese Person gefragt und sie war einverstanden.
Aber deshalb weiß ich doch nun nicht wie wir verfahren sollen.
Reicht nun der Beschluss, dass ein anderer nachrückt ?
Erstellt am 16.12.2005 um 08:08 Uhr von Frank B.
Es ist wie im BR, das WV- Mitlgied erklärt, das es sein Mandat niederlegt und das erste Ersatzmitglied rückt automatisch in den WV! Es bedarf keines Beschlusses, aber diesen Vorgang sollte man dem AG mitteilen.
Erstellt am 16.12.2005 um 19:56 Uhr von Ramses II
Es ist zwar richtig dass das Wahlvorstandsmitglied ausscheidet und ein Ersatzmitglied nachrückt.
Allerdings kann der BR daraufhin das ausgeschiedene WV-Mitglied ohne weiteres als Ersatzmitglied nominieren.