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Absage eines Mitglieds des Wahlvorstands - was ist dann zu tun?

R
rue
Nov 2016 bearbeitet

Unser Bertriebsrat hat in seiner letzten Sitzung den Wahlvorstand bestellt, incl. Ersatzmitglieder. Gestern in der ersten Sitzung des Wahlvorstandes hat ein Mitglied des Vorstandes den Wunsch geäußert, nicht mehr im Vorstand zu sein, sondern nur noch als Ersatzmitglied zu arbeiten. Kann der Wahlvorstand mit einem Beschluss diese Angelegenheit regeln ? Oder muss nun der Betriebsrat den Wahlvorstand neu bestellen ? Was ist jetzt zu tun ? Muss die ganze Prozedur neu durchgeführt werden, Bestellung, Mitteilung an die Geschäftsführung usw. ..........usw. ? Wäre für eine schnelle Beantwortung sehr dankbar.
Habe ja sonst im Moment den ganzen "schrecklichen Schriftkram" umsonst gemacht.

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Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

16.12.2005 um 08:27 Uhr

NEIN!!!! Erklärt ein Mitglied des WV nicht mehr in diesem tätig sein zu wollen, legt er sein Mandat nieder und das war´s!!! Dies ist genauso zu handhaben wie bei einer BR- Mitgliedschaft.

Soetwas sollte man sich aber vorher gründlich überlegen, denn der BR hat ja sicherlich vor der Bestellung des WV denjenigen gefragt, oder?

R
rue

16.12.2005 um 08:35 Uhr

Ja, natürlich haben wir diese Person gefragt und sie war einverstanden. Aber deshalb weiß ich doch nun nicht wie wir verfahren sollen. Reicht nun der Beschluss, dass ein anderer nachrückt ?

FB
Frank B.

16.12.2005 um 09:08 Uhr

Es ist wie im BR, das WV- Mitlgied erklärt, das es sein Mandat niederlegt und das erste Ersatzmitglied rückt automatisch in den WV! Es bedarf keines Beschlusses, aber diesen Vorgang sollte man dem AG mitteilen.

RI
Ramses II

16.12.2005 um 20:56 Uhr

Es ist zwar richtig dass das Wahlvorstandsmitglied ausscheidet und ein Ersatzmitglied nachrückt.

Allerdings kann der BR daraufhin das ausgeschiedene WV-Mitglied ohne weiteres als Ersatzmitglied nominieren.

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