Nur befristete Verträge- dennoch Betriebsratgrüngung möglich?
Hallo,
ich arbeite in einem Unternehmen, dass aufgrund eines Projektes inzwischen 9 Leute eingestellt hat, jedoch jeweils nur mit befristeten Verträgen. Können wir dennoch einen Betriebsrat gründen?
Viele Grüße Alex
Community-Antworten (3)
04.04.2006 um 16:12 Uhr
Die Frage ist etwas unklar. Wie groß ist das Unternehmen mit bzw. ohne die befristeten Mitarbeiter ?
Das Betriebsverfassungsgesetz definiert ja eigentlich recht genau, welche Bedingungen für eine Betriebsratsgründung notwendig ist.
Wenn ausschließlich befristete Mitarbeiter beschäftigt sind, muß geprüft werden, ob sie wählbar bzw. wahlberecht sind und sich darüber im Klaren sein, das eine Betriebsratstätigkeit mit dem Auslaufen des Vertrages enden würde.
Die §-en 1 - 5 des BetrVG sollte eigentlich die Frage beantworten können.
04.04.2006 um 18:12 Uhr
Und wann/inwiefern wären die befristeten Mitarbeiter wählbar?
Eine Weiterbeschäftigung nach Auslaufen der Verträge ist aufgrund der PRojektschieflage eh unwahrscheinlich. Wir würden nur gerne unsere jetzigen Arbeitsbedingungen verbessern/ oder zumindest kritisieren können.
04.04.2006 um 19:13 Uhr
Um wählbar sein zu können, muß man mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 6 Monate im Betrieb sein.
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