Erstellt am 04.04.2018 um 08:53 Uhr von Krambambuli
Erstellt am 04.04.2018 um 22:39 Uhr von rojojo
Natürlich dürft ihr das.
Aber es besteht auch die Gefahr, das der Vertrag ausläuft, und der AN verliert sein Mandat.
Auch kann es sein, das der Vertrag nicht verlängert wird, wenn einer im BR ist oder auch nur kanditiert hat.
Als Grund darf das ein AG wohl nicht angeben, aber er findet sicher einen anderen Grund
wenn er lange genug sucht.
jorojo
Erstellt am 04.04.2018 um 22:43 Uhr von celestro
"Als Grund darf das ein AG wohl nicht angeben, aber er findet sicher einen anderen Grund
wenn er lange genug sucht."
Befristete Arbeitsverhältnisse laufen aus. Es gibt keine Verpflichtung einen Grund anzugeben, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen. Der AG braucht also gar nicht suchen.
Erstellt am 05.04.2018 um 12:50 Uhr von JJähnichen
Ihr dürft, er ist ganz normal wählbar.
Aber ob dies aus Sicht des Arbeitnehmers klug ist könnt nur Ihr bzw. der Kollege beurteilen. Die Wahl zum BR hebt nicht die Befristung auf. Wenns also dumm läuft und der Arbeitgeber Euch nicht gut gesonnen ist, bekommt der Kollege dann (deswegen) keine Verlängerung. Begründung braucht es keine und beweisen wird es sich nicht lassen.