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Befristete AN als Wahlvorschlag

A
Adana01
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir möchten ein Teilzeitmitarbeiter der schon 16 Monate bei uns arbeitet in die Kanditaturliste aufstellen er hat jedoch eine Befristete Arbeitsvertrag. Meine frage ist , dürfen wir ihn aufstellen und ist dies nach § 8 BetrVG zulässig ?

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

04.04.2018 um 10:53 Uhr

Ja - Ihr dürft.

R
rojojo

05.04.2018 um 00:39 Uhr

Natürlich dürft ihr das. Aber es besteht auch die Gefahr, das der Vertrag ausläuft, und der AN verliert sein Mandat. Auch kann es sein, das der Vertrag nicht verlängert wird, wenn einer im BR ist oder auch nur kanditiert hat. Als Grund darf das ein AG wohl nicht angeben, aber er findet sicher einen anderen Grund wenn er lange genug sucht. jorojo

C
celestro

05.04.2018 um 00:43 Uhr

"Als Grund darf das ein AG wohl nicht angeben, aber er findet sicher einen anderen Grund wenn er lange genug sucht."

Befristete Arbeitsverhältnisse laufen aus. Es gibt keine Verpflichtung einen Grund anzugeben, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen. Der AG braucht also gar nicht suchen.

J
JJähnichen

05.04.2018 um 14:50 Uhr

Ihr dürft, er ist ganz normal wählbar. Aber ob dies aus Sicht des Arbeitnehmers klug ist könnt nur Ihr bzw. der Kollege beurteilen. Die Wahl zum BR hebt nicht die Befristung auf. Wenns also dumm läuft und der Arbeitgeber Euch nicht gut gesonnen ist, bekommt der Kollege dann (deswegen) keine Verlängerung. Begründung braucht es keine und beweisen wird es sich nicht lassen.

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