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Betriebsratsvorsitzende entscheidet über Wahlrecht?

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Freny
Nov 2016 bearbeitet

In Vorbereitung der BRW wurde von d. BR-Vorsitzenden mit dem AG wohlwollend vereinbart, d. Filiallleiter/Innen nicht zur Wahl zu zulassen. Die BR-Vorsitzende, die vor Kurzem stellv. Filialleiterin wurde und hat erstmals für die Wahlmöglichkeit der Stellvertreter/Innen plädiert. Leider gibt es keine, Einigung unter den Filialleitern öffentlich dagegen Stellung zu beziehen.Filialleiter/Innen und Stellvertreter/Innen galten bisher als ltd. Angestellte. Wer kontrolliert bei Verdi die Betriebsratsvorsitzenden auf sachlich korrekt getroffene Entscheidungen?

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Community-Antworten (1)

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Fayence

02.04.2006 um 19:23 Uhr

Freny, die Aufstellung der Wählerliste obliegt wohl noch immer dem Wahlvorstand. Und gegen die Wählerliste kann im normalen Wahlverfahren innerhalb von 2 Wochen durch jeden AN schriftlich Einspruch erhoben werden (im vereinfachten Wahlverfahren innerhalb von 3 Tagen) .
Nicht einspruchsberechtigt sind der AG und im Betrieb vertretene Gewerkschaften. Diesen bleibt nur die Möglichkeit einer Wahlanfechtung!

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