Erstellt am 31.03.2006 um 16:34 Uhr von norbert
grundsätzlich nein, wenn sie freie Mitarbeiter sind. Sind sie aber arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte (Direktionsrecht) gehören sie zu den Wahlberechtigten.
Erstellt am 31.03.2006 um 18:54 Uhr von Fayence
norbert,
auch freie Mitarbeiter können wahlberechtigt sein!