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Wählerliste - wer ist wählbar ?

H
Hannelore
Nov 2016 bearbeitet

Sind stellvertretende Abteilungsleiter wahlberechtigt?

2.33104

Community-Antworten (4)

N
Norden

31.03.2006 um 12:52 Uhr

Das kommt darauf an, ob sie in der Wählerliste stehen.

Die Wählerliste stellt der Wahlvorstand auf, der entscheiden muss, ob der stellvertretende Abteilungsleiter zu den leitenden Angestellten gehört.

RI
Ramses II

31.03.2006 um 13:01 Uhr

Stellvertretende Abteilungsleiter werden wohl regelmässig nicht zu den leitenden Angestellten zählen.

N
Norden

31.03.2006 um 13:02 Uhr

Wäre, ohne den Fall bei Hannelre zu kennen, auch meine erste Einschätzung.

B
Benno_BRB

31.03.2006 um 13:27 Uhr

Kompetenzen klären anhand des § 5 BetrVG und der "alten" Frames hier im Board!

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