Darf der Arbeitgeber Wahlwerbung betreiben?
Hallo Zusammen,
Das die Beeinflussung der Wahl durch den Arbeitgeber, z.B. durch das Androhen von Nachteilen oder durch Versprechen von Vorteilen nicht statthaft ist, ist klar. Darf der Arbeitgeber aber ganz normale Wahlwerbung betreiben (z.B. Flugblätter mit Wahlempfehlung)?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (5)
31.03.2006 um 12:53 Uhr
Nein, ist nicht zulässig.
31.03.2006 um 12:59 Uhr
Vielen Dank Norden für die schnelle und klare Antwort.
31.03.2006 um 13:01 Uhr
Warte aber ruhig noch andere Einschätzungen ab. Ich irre auch manchmal...
31.03.2006 um 13:10 Uhr
Ist schon so wie Norden das schreibt! § 20 BetrVG
31.03.2006 um 13:26 Uhr
Zulässig nicht. Aber sehr aufschlusseich, wem man seine Stimme gibt. Wenn der AG sehr AN-freundlich ist, bräuchte man theoretisch keinen BR. Ist er nicht sonderlich AN-freundlich sollte man einen BR haben. Ist er ein Stinker muss man einen BR haben!!!
Also selbst Gedanken machen und dann ankreutzen...
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