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Darf der Arbeitgeber Wahlwerbung betreiben?

S
sarah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Das die Beeinflussung der Wahl durch den Arbeitgeber, z.B. durch das Androhen von Nachteilen oder durch Versprechen von Vorteilen nicht statthaft ist, ist klar. Darf der Arbeitgeber aber ganz normale Wahlwerbung betreiben (z.B. Flugblätter mit Wahlempfehlung)?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (5)

N
Norden

31.03.2006 um 12:53 Uhr

Nein, ist nicht zulässig.

S
sarah

31.03.2006 um 12:59 Uhr

Vielen Dank Norden für die schnelle und klare Antwort.

N
Norden

31.03.2006 um 13:01 Uhr

Warte aber ruhig noch andere Einschätzungen ab. Ich irre auch manchmal...

K
Kölner

31.03.2006 um 13:10 Uhr

Ist schon so wie Norden das schreibt! § 20 BetrVG

B
Benno_BRB

31.03.2006 um 13:26 Uhr

Zulässig nicht. Aber sehr aufschlusseich, wem man seine Stimme gibt. Wenn der AG sehr AN-freundlich ist, bräuchte man theoretisch keinen BR. Ist er nicht sonderlich AN-freundlich sollte man einen BR haben. Ist er ein Stinker muss man einen BR haben!!!

Also selbst Gedanken machen und dann ankreutzen...

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