Kündigung in der Phase der Betriebsratswahl - was wenn Kandidaten in dieser Zeit gekündigt wird?
Sachverhalt: Betriebsratswahl am 12. Mai 2006; Mitarbeiter steht auf Liste der wählbaren Mitarbeiter zum Betriebsrat.
Annahme: Dem Mitarbeiter wird im April fristgerecht zum 31. Mai 2006 gekündigt? Hat der Mitarbeiter bereits durch die Aufstellung einen Kündigungsschutz? Was ist, wenn dieser Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt werden sollte?
Vielen Dank für die Antworten!
Gruss skyper
Community-Antworten (4)
27.03.2006 um 14:20 Uhr
Hi Skyper, wird der Mitarbeiter in den BR gewählt, hat er einen besonderen Kündigungschutz für 5 Jahre!
gruss, leo
27.03.2006 um 14:31 Uhr
@Leo, deine Auskunft stimmt so nicht. Skyper, allein mit der Kandidatur hat der Mitarbeiter einen Kündigungsschutz von einem halben Jahr. Sollte er im April trotzdem eine Kündigung vorgelegt bekommen, muss er Kündigungsschutzklage einreichen. (3-Wochen Frist) Das Arbeitsgericht entscheidet dann, ob die Klage abgewiesen wird oder nicht. Geht seine Schutzklage beim Gericht durch, und er wird zum Betriebsrat gewählt, bleibt er in der Firma, und ist amtierender BR. Ansonsten verlässt er trotzdem den Betrieb. Gruss Mona-Lisa
27.03.2006 um 19:18 Uhr
Hi Mona-Lisa, du hast recht, hab das mit der Kündigungsschutzklage vergessen zu schreiben. Die Klagen gehe, aber sehr oft durch!
gruss, leo
28.03.2006 um 13:15 Uhr
Hallo Skyper,
der MA hat mit Aufstellung zur Wahl (dh. eintragen auf eine Liste )einen Kündigungsschutz nach § 15 Abs.3. KSchG. Danach, falls er nicht gewählt wird 1/2 Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses, sollte er gewählt werden ist er unkündbar nach § 15 Abs 1 KSchG.
Da der BR vor jeder Kündigung zu hören ist, muß dieser mit oben genannter Begründung der Kündigung widersprechen.
MfG Angi1
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