Erstellt am 07.02.2006 um 07:09 Uhr von pippa
Nein, Mitarbeiter in der Ruhephase der Teilzeit sind nicht mehr wahlberechtigt oder wählbar
Erstellt am 07.02.2006 um 08:38 Uhr von Remo
Guten Morgen,
MA in der"passiven Phase" der ATZ besitzen sehr wohl das Wahlrecht
koennen nur nicht mehr sich selbst waehlen lassen.§7 BetrVG Abs.III.
Gruß
Remo
Erstellt am 07.02.2006 um 14:19 Uhr von kelly
Laut einem Urteil des BAG vom 16.04.2003 ( 7 ABR 53/02 ) gehören Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht mehr dem Betrieb an und sind endgültig aus dem Betrieb ausgeschieden.
Sie sind deshalb nicht mehr nach § 9 BetrVG bei der Berechnung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder anzurechnen und haben weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.
Kommentar zu Remo : Einen Abs. 3 des § 7 BetrVg gibt es nicht
Erstellt am 07.02.2006 um 15:09 Uhr von Kölner