Erstellt am 21.03.2006 um 13:00 Uhr von Homeland25
Was heißt "vorher"?
Eine Liste mit den Wahlvorschlägen kann erst im Umlauf gebracht werden, wenn das Wahlausschreiben veröffentlicht wurde!
Erstellt am 21.03.2006 um 13:33 Uhr von Marion
Schön, dass Du auch zweifelst. Ich war mir nämlich nicht sicher, ob es zulässig ist. Ich hatte diese Frage schonmal gestellt. Ich bin im Wahlvorstand und wir händigen die Listen (für Stützunterschrift und Kandidaturliste) erst nach Aushang des Wahlausschreibens aus. Wir haben jedoch einen Kollegen, der auch im WV ist und sammelt bereits jetzt Unterschriften und ich finde, dass er den Vorteil nutzt, den er als WV-Mitglied hat. Was kann ich denn tun?
Erstellt am 22.03.2006 um 11:33 Uhr von Heinz
Homeland25, ich muss dich entäuschen! Wenn`s beliebt kannst du 4 Jahre lang mit einer Liste durch den Betrieb laufen und Stützunterschriften sammeln. Es kommt nur auf den Abgabezeitpunkt, der im Wahlausschreiben angegeben ist an. Vorher abgegebene Wahllisten gelten als rechtzeitig eingereicht. Ist unbefriedigend, aber so is es. Redet mal mit dem Kandidaten, manchmal siegt auch die Einsicht!!