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Korrektheit der Wählerliste - darf der 18 jährige Sohn des GF als Azubi mitwählen?

E
Ed
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Sohn des Geschäftsführers, der über 18 Jahre alt und derzeit Auszubildender ist, bei der BR-Wahl wählen und gewählt werden?

2.99503

Community-Antworten (3)

P
pit47

20.03.2006 um 15:13 Uhr

Hallo ED, er ist laut § 5 Abs. 2 Nr. 5 kein Arbeitnehmer und darf deshalb nicht wählen oder gewählt werden.

N
norbert

20.03.2006 um 19:08 Uhr

Der zitierte § 5(2)nr.5 trifft hier nicht zu. Der Sohn eines GF ist genauso Mitarbeiter wie jeder andere Mitarbeiter und darf also sein aktives und passives Waklrecht wahrnehemn. Der GF ist Organvetreter und nicht Inhaber.

T
tom

25.03.2006 um 23:41 Uhr

Der Sohn des GF fällt sehrwohl unter § 5(2) Nr.5. Der GF muss nicht de Inhaber sein, vergleichend siehe auch § 5(2) Nr.2, soweit der Gf durch Gesellschaftervertrag ect. als Gf eingesetzt ist, gilt er als Arbeitgeber. Soweit greift beim Sohn Nr.5 wenn selbiger mit dem GF in häuslicher gemeinschaft lebt.

MfG- Tom

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