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Wahlwerbung der zur Wahl Stehenden über firmeneigenes Intranet - ist das zulässig?

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PeterPaul
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Können über das firmeneigene Internet alle Zugangs- und Wahlberechtigten angemailt werden und können sich so auf diesem Wege alle zur Wahl stehenden zukünftigen Betriebsräte bei den Wahlberechtigten vorstellen. Hierzu wollen wir jeweils ein Bild sowie einen kurzen Lebenslauf - mit Betriebszugehörigkeit der zur Wahl stehenden versenden. Der Versand der E-Mails würde über den PC des noch amtierenden Betriebsrates, bzw. über den PC des Gesamtbetriebsrates (Sekretärin ist auch gleichzeitig die BR-Wahlausschußvorsitzende) versendet werden.

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Community-Antworten (2)

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Fayence

19.03.2006 um 21:20 Uhr

Ein diesbezügliches Urteil hat zugunsten eines Wahlkandidaten entschieden, welcher per Email bei seinen Kolleginnen und Kollegen auf seine Kandidatur aufmerksam gemacht hat. Wahlwerbung gehört auch im Sinne des Gesetzes zur Wahl! Und wenn in Eurem Fall, diese Information auch noch über den BR-Account läuft, finde ich das völlig in Ordnung!

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Dandelion

19.03.2006 um 21:20 Uhr

Hallo PeterPaul, das ist ein sehr heikles Thema. Ich habe ein Urteil dazu gefunden.

Versuche es mal mit "GOOGLE" und folgenden Suchwörtern:

"frankfurt arbeitsgericht abmahnung betriebsratswahl Mail"

Drittes von oben sollte dein Problem beantworten. Erste Position bei Google enthält ebenfalls weitere Hinweise.

Aber: HEIKEL!

Ciao, Dandelion

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