Erstellt am 17.03.2006 um 13:06 Uhr von pit47
Hallo tal30,
wenn der Kollege auf der Wählerliste steht, dann die Briefwahlunterlagen zuschicken.
Erstellt am 17.03.2006 um 13:07 Uhr von Pit
Wo der Arbeitsvertrag ( Standort )und Gehalt angesiedelt, da wird gewaehlt. Also Briefwahl
Erstellt am 17.03.2006 um 13:38 Uhr von Tal30
Da ich im Wahlvorstand bin könnte ich ja den Kollegen von der Wählerliste nehmen :-) .... aber es soll ja alles rechtens sein.
Werd ich ihm halt Briefwahlunterlagen schicken, obwohl ich finde, dass er eigentlich nicht wählen sollte, da er eigentlich sich am Standort überhaupt nicht mehr aufhält. naja
trotzdem vielen Dank !
Erstellt am 20.03.2006 um 13:29 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Lieber Tal30!
Persönliche Befindlichkeiten gelten hier nicht!
Du bist nach BetrVG und WO dazu verpflichtet ihm die Unterlagen der Eröffnung der Wahl (Wahlausschreiben und alle dazu gehörigen Unterlagen) und die Unterlagen zur Teilnahme an der schriftlichen Stimmabgabe "von Amts wegen" ohne extra Aufforderung zu übersenden.
Wenn es noch den Einen oder Anderen in Eurer Firma gibt, der Deine Meinung kennt, dann solltest Du dies sogar per Einschreiben mit Rückschein machen.
Ich mach das automatisch und schon kann keiner behaupten, dass er/ sie die Unterlagen nicht bekommen hat.
Benno