Berichtigung Wählerliste - was muss formell beachtet werden?
Gibt es eine Formvorschrift, die bei der Berichtigung der Wählerliste einzuhalten ist?
Community-Antworten (1)
17.03.2006 um 10:57 Uhr
Hallo CASTOR, der Wahlvorstand muß nach § 4 WO 2001 die Wählerliste berichtigen. Also muß die Berichtigung im Wahlvorstand beraten und beschlossen werden.
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