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Berichtigung Wählerliste - was muss formell beachtet werden?

C
CASTOR
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es eine Formvorschrift, die bei der Berichtigung der Wählerliste einzuhalten ist?

2.44601

Community-Antworten (1)

P
pit47

17.03.2006 um 10:57 Uhr

Hallo CASTOR, der Wahlvorstand muß nach § 4 WO 2001 die Wählerliste berichtigen. Also muß die Berichtigung im Wahlvorstand beraten und beschlossen werden.

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