Mal ne ganz doofe frage:
Wenn ein Wahlberechtigter selbst gekündigt hat und schon freigestellt wurde,die Kündigung aber erst im Mai wirksam ist,darf er dann im März noch mitwählen,oder ist er (wie ein Altersteilzeitler) mit der Freistellung nicht mehr Wahlberechtigt?
Danke im voraus
Markus