Eigene Kündigung - hat man da noch Wahlrecht??
Hallo an alle,
Mal ne ganz doofe frage: Wenn ein Wahlberechtigter selbst gekündigt hat und schon freigestellt wurde,die Kündigung aber erst im Mai wirksam ist,darf er dann im März noch mitwählen,oder ist er (wie ein Altersteilzeitler) mit der Freistellung nicht mehr Wahlberechtigt?
Danke im voraus Markus
Community-Antworten (1)
15.03.2006 um 22:13 Uhr
Hallo, Markus (Arrowpower?) Ist keine doofe Frage! Ein Mitarbeiter, der am Wahltag in eurem Betrieb in Lohn und Brot steht, ist wahlberechtigt, auch wenn er in einem gekündigten Verhältnis ist, und freigestellt wurde! Bei einem Altersteilzeitler in der Ruhephase ist das was anderes, da hast du recht.
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