Eigene Kündigung - hat man da noch Wahlrecht??
Hallo an alle,
Mal ne ganz doofe frage: Wenn ein Wahlberechtigter selbst gekündigt hat und schon freigestellt wurde,die Kündigung aber erst im Mai wirksam ist,darf er dann im März noch mitwählen,oder ist er (wie ein Altersteilzeitler) mit der Freistellung nicht mehr Wahlberechtigt?
Danke im voraus Markus
Community-Antworten (1)
15.03.2006 um 22:13 Uhr
Hallo, Markus (Arrowpower?) Ist keine doofe Frage! Ein Mitarbeiter, der am Wahltag in eurem Betrieb in Lohn und Brot steht, ist wahlberechtigt, auch wenn er in einem gekündigten Verhältnis ist, und freigestellt wurde! Bei einem Altersteilzeitler in der Ruhephase ist das was anderes, da hast du recht.
Verwandte Themen
Wahlrecht - einfaches Wahlverfahren
Älterzum Thema Wahlrecht Ein Frage erreichte uns als Wahlvorstand - wir haben da keine Unterscheidung getroffen und sind allgemein von sechs Monaten bei Wahlrecht und Kandidatur ausgegangen. Anfrage: ic
Aktives Wahlrecht bei eigentlich unwirksamer Kündigung
ÄlterHallo Forum, erstmalig wählen wir einen Betriebsrat. Eine Liste - Personenwahl. Wir sind jetzt in der misslichen Lage, dass einem Kollegen der als Bewerber auf der Liste steht aus Einspargründen
Passives Wahlrecht bei Konzernzugehörigkeit etc
ÄlterHallo und Guten Tag! Ich habe folgende Frage: Wir sind eine eigenständige Firma, ein Betrieb mit 70 Leuten. Diese Firma gehört zu einer Gruppe eines großen übergeordneten Konzerns ( ein Zusammensc
Fragen bezüglich des aktiven Wahlrechts zum Betriebsrat
ÄlterBezüglich der Aufstellung der Wählerliste zu Betriebsratswahlen habe ich Fragen: Haben Mitarbeiter im Vorruhestand (noch) ein Wahlrecht? Wie ist die Situation wenn sie zwar bei Aufstellung der Wähl
Freigestellter Mitarbeiter aktives und/oder passives Wahlrecht
ÄlterFolgende Sachlage: Wir haben einen Kollegen auf die Wählerliste aufgenommen (aktives und passives Wahlrecht) der bis 30.06.2022 freigestellt ist und danach nicht mehr für den Betrieb arbeitet. Jetzt w