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passives Wahlrecht für bestimmte Mitarbeitergruppen

F
Franek
Nov 2016 bearbeitet

Bei der Überprüfung der Wählerliste im Wahlvorstand und Kennzeichnung der Mitarbeiter, die kein passives Wahlrecht haben, konnten wir uns über folgende Personenkreise nicht einigen: Mitarbeiter/innen in Mutterschutz Mitarbeiter/innen in Altersteilzeit Umschüler studentische Aushilfen

Vielen Dank für Ihre Hilfe - es ist doch nicht einfach im Wahlvorstand zu sein.

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Community-Antworten (1)

N
norbert

15.03.2006 um 17:49 Uhr

pasives Wahlrecht: Mutterschutz : ja Alterszeit: wenn noch inder aktiven Arbeitsphase: ja wenn in der Ruhenphase : nein Umschüler/ Aushilfen: wenn sie am Wahltag 6 Monate Betriebszugehörigkeit haben und 18 Jahre alt sind : ja

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