passives Wahlrecht für bestimmte Mitarbeitergruppen
Bei der Überprüfung der Wählerliste im Wahlvorstand und Kennzeichnung der Mitarbeiter, die kein passives Wahlrecht haben, konnten wir uns über folgende Personenkreise nicht einigen: Mitarbeiter/innen in Mutterschutz Mitarbeiter/innen in Altersteilzeit Umschüler studentische Aushilfen
Vielen Dank für Ihre Hilfe - es ist doch nicht einfach im Wahlvorstand zu sein.
Community-Antworten (1)
15.03.2006 um 17:49 Uhr
pasives Wahlrecht: Mutterschutz : ja Alterszeit: wenn noch inder aktiven Arbeitsphase: ja wenn in der Ruhenphase : nein Umschüler/ Aushilfen: wenn sie am Wahltag 6 Monate Betriebszugehörigkeit haben und 18 Jahre alt sind : ja
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