Mindestanzahl Listenmitglieder?
Hallo, unser BR hat 11 Sitze. Nach derzeitigem kenntnisstand bewerben sich mind. 4 Listen auf diese 11 Sitze. Unser Wahlausschuß hat jetzt bekanntgegeben, daß jede Liste mindestens 22 Kandidaten (=2X11) aufweisen muß. Wir sind derzeitig 5 und werden Schwierigkeiten haben die 22 zusammen zu bekommen. Was können wir tun? VG J
Community-Antworten (10)
15.03.2006 um 12:13 Uhr
Ich sag mal das der WV das nicht vorschreiben kannIm Gesetz steht es sollten doppelt soviele Bewerber wie Sitze auf der Liste stehen. Dies ist aber kein muss,es reichen auch 5 Bewerber.
15.03.2006 um 12:16 Uhr
Kann es sein das der WV die Stützunterschriften meint,das käme nämlich hin bei 11 Mitgliedern.
15.03.2006 um 12:17 Uhr
Vielen Dank DocPille! Kann ich dann zum WV gehen und um Berichtigung bitten? VG J
15.03.2006 um 12:17 Uhr
Hallo patsch, bist Du sicher das gesagt wurde "MUß" 22 Kandidaten aufweisen. Weil ich mir sicher bin, daß das so nicht rechtens ist. Eine Liste soll (und soll heist nicht muß) mindestens doppelt soviele Bewerber haben wie BR`s zu wählen sind. Theoretisch kann auch eine Liste mit nur einem Bewerber abgegeben werden, Hauptsache ist das genügend Stützunterschriften vorhanden sind.
15.03.2006 um 12:24 Uhr
Hallo Werner, du hast recht: ich habe nochmal den WV angerufen und sie haben "Muß" und "soll" verwechselt: Damit hat sich die Frage erledigt.
Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten! Ich bin als Neuling sehr von eurer profesionellen Arbeit beeindruckt!
VG J
15.03.2006 um 12:25 Uhr
@patsch reicht eure 5er-Liste ein und feddich. Der WV muss sie annehmen. Die Zahl der Kandidaten ist KEIN Ablehnungsgrund und führt auch nicht zur Ungültigkeit der Liste.
@DocPille bzgl. Stützunterschriften ist hier nicht massgeblich, was Du meinst dass es reichen könnte, sondern ausschließlich was der WV ins Wahlausschreiben reingeschrieben hat. Ich würde hier also an Deiner Stelle immer nur dazu raten. ins Wahlausschreiben zu schauen.
15.03.2006 um 12:28 Uhr
also @DocPille,
erkläre mit bitte wie du zu deiner Aussage "Kann es sein das der WV die Stützunterschriften meint,das käme nämlich hin bei 11 Mitgliedern." kommst. richten sich die stützunterschriften nicht nach § 9 "Zahl der Betriebsratsmitglieder Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel ... ... 401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern" ?
Also würde bei der 20% Regel für unterschriften mal 20, und unter umständen 35 greifen !?
15.03.2006 um 12:31 Uhr
ok, @w-j-l war schneller ....
was reicht aus ? was der wahlvorstand reingeschrieben (in den wahlaushang) hat oder die gesetzesvorgabe ? was wenn beides abweicht ? ist der wahlaushang dann "ungesetzlich" und nichtig ?
15.03.2006 um 12:44 Uhr
@einfachich
ich habe gemeint das der WV mit den 22 eventuell nicht die Bewerber gemenit hat,sondern wieviele Stützunterschriften jede Liste braucht. 22 = 440 Mitarbeiter
Habe ich mich schlecht ausgedrückt
15.03.2006 um 12:55 Uhr
@DocPille Die Intention Deiner Antwort war nicht grundsätzlich falsch.
@einfachIch wenn schon, dann 5%-Regel. Es kommt häufiger mal vor, dass der WV beim Berechnen der Mindestzahl der Stützunterschriften für Wahlausschreiben Fehler macht. Er darf diese ggf. rechtzeitig korrigieren. Er darf aber nicht nach Ende der Einreichungsfrist Wahlvorschläge für ungültig erklären, weil er bemerkt, dass er eine zu kleine Zahl angegeben hat, und einzelne Listen die korrekte Mindestzahl unterschreiten. Ich meine er müßte ggf. mindestens eine Nachfrist setzen, oder aber dies Vorschläge zulassen, weil sie ja die von ihm geforderte Anzahl an Stützunterschriften tragen.
Gruesse w-j-l
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