Erstellt am 17.02.2006 um 16:16 Uhr von paul
sie müssen mind.18 Jahre sein und seit 6 Monaten dem Betrieb angehören. § 7,8 BetrVG.
Erstellt am 17.02.2006 um 16:19 Uhr von Kölner
Zum ersten Teil Deiner Frage - obwohl mir die Bezeichnung Zivildiener nicht geläufig war - ist zu sagen:
Auch AN des Betriebes, die gerade Zivildienst oder Wehrdienst leisten, sind wahlberechtigt nach § 7 BetrVG.
Erstellt am 17.02.2006 um 16:22 Uhr von paul
auf deiner Liste darf glaube ich kein zivi stehen.
Erstellt am 17.02.2006 um 17:16 Uhr von Kölner
"Paul", es geht hier - hoffentlich - nicht um einen Zivi, der im eigenen Betrieb arbeitet, sondern um einen AN, der Zivildienst leistet.