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Ungültige Liste?

E
Erbschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, noch eine ungeklärte Frage zu unserer stattgehabten Betriebsratswahl.

Wir haben an einem Di unsere Wahl vollzogen. Es gab 3 Listen. Nun ergab sich , daß ein Listenmitglied der Liste 1 von dieser Liste 1 austreten wollte um in die Liste 3 einzutrete. Dies tat er sowohl mündlich am Freitag sowie schriftlich. Auch am Montag und Di ging ein Schreiben bei Liste 1 mit der Kündigung ein, da keine Rückantwort erfolgte. Der B. stand somit nun auf zwei Listen. Alle drei Listen wurden nun am Di beim Wahlvorstand eingereicht . Zu erwähnen ist noch, daß der Listenführer der Liste 1 auch im Wahlausschuß war. Bei einer Betriebsversammlung am Tag vor der Wahl erwähnte der Listenführer der Liste 1, daß man nicht auf die Kündigung einginge, da sonst eine neue Liste 1 mit Listenmitglieder sowie Stützunterschriften hätte machen müsse. Nun meine Frage

Ist es richtig daß in dieser zeitlichen Reihenfolge die Liste 1 neu hätte geschrieben werden müsse. (Derjenige der aus Liste 1 austrat war auf Platz 4.) Wenn diese neu hätte geschrieben werden müssen, die Wahl aber bereits nun erfolgte, wäre dann die Liste im nachhinein ungültig?

Nachtrag: Der angegebene Di war der tag an dem die Listen spätestens hätten abgegeben werden müssen, gewhlt wurde der darauffolgende Di.

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Community-Antworten (3)

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Tanzbär

14.04.2010 um 09:39 Uhr

Irgendwie geht das hier drunter und drüber. Habt ihr am Dienstag nun die Listen abgegeben oder war da die Wahl? Beides geht nicht. Listenführer1 hat recht, er hätte alles neu machen müssen, also drauf lassen und der Wahlvorstand muss dann die Frage stellen, was richtig ist und streicht dann den anderen Namen (oder auch beide). Allerdings kann nicht am gleichen Tag die Wahl sein.

Drösel das nochmal bisschen auseinander.

H
hundkatzemaus

14.04.2010 um 10:09 Uhr

Wenn ein MA auf zwei Listen kandidiert , muß der WV diesen MA fragen auf welcher Liste er denn nun kandidieren möchte. Spätestens nach drei Tagen muß dieser erklären welche Kandidatur er aufrecht erhält. Er wird dann auf einer Liste gestrichen. Äüßert er sich nicht , wird er auf beiden Listen gestrichen. §6Abs7WO

P
Petrus

14.04.2010 um 14:17 Uhr

Der angegebene Di war der tag an dem die Listen spätestens hätten abgegeben werden müssen, gewhlt wurde der darauffolgende Di.

Hattet ihr das vereinfachte Wahlverfahren? Dann verstehe ich die Frage nicht. Hier ist es doch völlig Banane, auf welchen Wahlvorschlag ein Kandidat eingereicht wird, weil alle Kandidaten auf dem Stimmzettel alphabetisch sortiert werden...

Oder sollte das das normale Wahlverfahren mit Listenwahl werden? Dann hätten aber zwischen Abgabeschluss für die Listen und der Wahl mindestens 4 Wochen liegen müssen...

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