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sind listentreffen überstunden?

W
Weltraumpirat
Apr 2018 bearbeitet

aus der eigenart unseres betriebee heraus müssen sich meine listenmitglieder in ihrer freizeit treffen um dinge wie: listenplatz, werbung, fhototermin...vor der wahl zu besprechen. ist das arbeitszeit? wenn ja wo ist das geregelt, bzw welches urteil liegt zugrunde.

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

05.09.2017 um 17:46 Uhr

NEIN! Das ist ganz sicher keine Arbeitszeit! Das gehört zum "Wahlkampf" und mit dem hat der AG arbeitszeittechnisch rein gar nichts zu tun!

G
ganther

05.09.2017 um 19:33 Uhr

Wahlkampf ist eben das reine Privatvergnügen der Kandidaten. Zu Recht...

M
Moore

06.09.2017 um 21:30 Uhr

@ Weltraumpirat. Betrachte das bitte kurz von einer anderen Seite. Stell dir bitte vor, dass du deinen AG davon informieren müsstest, wer welche Überstunden für die Aufstellung einer Wählerliste leisten müsste. Wie lange wären diese Kollegen noch im Betrieb, falls sie nicht als bisherige BR´s geschützt sind? Ich spreche aus leidgeprüfter Erfahrung, dass mit diesem Thema seeeeehr vorsichtig umgegangen werden muss. Viel Erfolg.

C
celestro

06.09.2017 um 22:53 Uhr

1.) Was hat die Arbeit des Wahlvorstandes mit der Frage hier zu tun ?

2.) Ein Mitglied des Wahlvorstandes muß kein BR-Mitglied sein. Und der WV braucht keinen "BR-Schutz", denn er hat seinen eigenen.

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