Erstellt am 22.02.2006 um 11:00 Uhr von Frank B.
Wieso Mindestzahl 16?
Wieviel Mitglieder sind den zu wählen?
Wenn der WV die Listen für gültig erklärt, sind beide Listen für die Wahl zugelassen.
Erstellt am 22.02.2006 um 11:58 Uhr von NoLi
Hallo Hank,
Es gibt keine Mindestzahl von Kandidaten für eine Vorschlagsliste. Das BetrVG sagt lediglich die Anzahl der Kandidaten "SOLLTE" doppelt so gross sein wie die Anzahl der zu vergebenen BR-Mandate. Sollte ist nicht muss!!!!
Das heisst, selbst eine Liste mit nur einem Kandidaten bei zB. 17 zu vergebenden Mandaten ist gültig, wenn sie genügend Stützunterschriften aufweist.
Die Anzahl der Stützunterschriften hingegen ist sehr wohl ein Kriterium, denn hier sagt das BetrVg "...MUSS von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer unterzeichnet sein."
NoLi
Erstellt am 03.03.2006 um 19:19 Uhr von HH
Hallo Zusammen,
super, hier liegt auch mein Problem. Unsere BR-Vorsitzende ging mit ihrer Liste förmlich hausieren d.h. alle MA wurden aus der Spätschicht und aus der Nachtschicht zusammen gerufen. Dort hat sie fleißig Werbung für sich gemacht, ohne das wir anderen BR-Mitglieder überhaupt eine Liste ausgehändigt bekommen hatten. Jetzt nach meinem Urlaub habe ich davon erfahren und bekomme somit nicht mehr die erforderlichen 15 Stützstimmen zusammen. Was jetzt? Ich sehe das als absolute Beeinflussung an und möchte gerne dagegen angehen, zumal ich als BR-Mitglied nicht alleine da stehe. Was kann ich tun? Abgabefrist ist bei uns der 8.3.
HH
Erstellt am 03.03.2006 um 20:19 Uhr von w-j-l
@ Hank de Fries,
das kann spassig werden.
Bei Euch sind damit 2 Listen eingereicht worden. Dar WV muss nun jeden Doppelkandidaten und ggf. jeden Unterstützer anschreiben, auf welche Liste er/sie kandidieren will, bzw. welche Liste er/sie unterstützen will.
Wenn auf diese Frage auch nur einer der Kandidaten "falsch" antwortet, und auf jeder Liste ausreichend Stützunterschriften bleiben, dann habt ihr plötzlich 2 Listen.
Bin gespannt wie das ausgeht.
Gruesse
w-j-l