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Altersteilzeit und BR Wahl

B
bonny
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ! Eine Frage zur Altersteilzeit . Wir haben eine Kollegin die ab 01.04.06 freigestellt ist. Unsere Br Wahl ist am 16.05.06 . Kann sie noch wählen oder gewählt werden ? Gibt es ein Urteil ? Wo kann ich nachlesen ? Im BetrVG oder AtzG ? Vielen Dank für eure Hilfe ! Bonny

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Community-Antworten (2)

W
wooky

14.03.2006 um 12:33 Uhr

  1. Beschäftigte in Altersteilzeit: Während der Arbeitsphase sind diese Beschäftigten wahlberechtigt/wählbar. Ab dem Beginn der (Block-)Freistellungsphase (unwiderrufliche Freistellung) endet nach der Rechtsprechung die Betriebszugehörigkeit, damit entfällt die Wahlberechtigung, somit auch die Wählbarkeit. Bestehende BR-Mandate erlöschen ab dem Beginn der Freistellung (vgl. BAG vom 16.4.2003 – 7 ABR 53/02 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2; ferner auch BAG vom 16.11.2005 – 7 ABR 9/05).
A
Angi1

14.03.2006 um 12:42 Uhr

Hallo Bonny,

dazu sagt Fitting 23. Auflage

§ 7 BetrVG.

Bei Altersteilzeit in Form des Blockmodells verliert der Arbeitnehmer sein Wahlrecht mit Beginn der Freistellungsphase, wenn er danach nicht mehr in den Betrieb zurückkehrt.

§ 8 BetrVG

Bei Altersteilueit im Blockmodell verliert der Arbeitnehmer sein aktives Wahlrecht mit Beginn der Freistellungsphase, wenn er danach nicht mehr in den Betrieb zurückkehrt. Folglich ist er auch nicht wählbar.

MfG Angi1

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