Erstellt am 13.03.2006 um 20:36 Uhr von Michael-W
hallo wal,
erziehungsurlauber sind arbeitnehmer, die sollten also aufgelistet sein. allerdings mit dem hinweis das diese im erziehungsurlaub sind. dann müsst ihr diesen unaufgefordert die wahlunterlagen zusenden, damit diese eine briefwahl machen können.
die sache mit den leiharbeitnehmern ist pauschal nicht zu beantworten. es hängt von vielen faktoren ab. wie lange sind sie bzw. wie lange werden sie bei euch beschäftigt sein? nehmen sie direkte anweisungen von arbeitnehmern an oder läuft das über einen vorabeiter?
dieses problem hatten wir auch, fragt einfach mal in der personalabteilung nach bzw. seht euch ganz genau die wahlordnung an.
gruss
Michael-W
Erstellt am 13.03.2006 um 22:11 Uhr von Fayence
Hallo wal,
dem AG eine einstweilige Verfügung androhen! Dazu dieses Urteil:
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_012
Die Wahl ist ansonsten anfechtbar bis zum Abwinken und da eine Wahlanfechtung Geld kostet -dass des AG- und auch eine neue Wahl Geld kostet -dass des AG- wird sich Euer AG wohl überzeugen lassen.
Gruß
Fayence