Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum passiven Wahlrecht. Wir haben im Betrieb einige Mitarbeiter, die innerhalb der Vorschlagsfrist noch keine 6 Monate im Betrieb sind, zum Zeitpunkt der Wahl aber doch.
Meiner Meinung nach müssen diese Mitarbeiter passiv wählbar sein, der WV sieht das allerdings anders. Leider ist das BetrVG in diesem Punkt nicht sonderlich präzise. Kann mir jemand helfen?

Danke und viele Grüße
Klaus