Erstellt am 13.03.2006 um 15:26 Uhr von DocPille
Hallo Klaus,
im Fitting ist das sehr gut beschrieben.§8 Abs 31-33
Hier ein Ausschnitt:
Im Regelfall muss der AN am Wahltag dem Betrieb mindestens 6 Monate als dessen AN angehört haben.
Erstellt am 13.03.2006 um 21:49 Uhr von Klaus
Danke für die Info, so hat mir das meine Gewerkschaft zwischenzeitlich auch bestätigt (leider habe ich als nicht BR/WV-Mitglied keinen Fitting).
Interessant ist, dass die Gewerkschaft, in der unser WVV Mitglied ist, die falsche Auffassung bestätigt hat. Vielleicht war der zuständige Sekretär aber auch gerade im Streik und die Auskunft kam von einem Praktikanten. Fragt nicht, ich werde nicht sagen, ver di besagte Gewerkschaft ist ;-).
Wie auch immer, der Wahlvorstand hat auf meinen schriftlichen Einspruch hin die Wählbarkeit der betroffenen Arbeitnehmer bejaht, damit hat sich der Aufwand schon gelohnt.
Nochmals vielen Dank und viele Grüße
Klaus