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Wählerliste mit zwei nicht mehr beschäftigten - dürfen sie wählen?

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phugo
Nov 2016 bearbeitet

Auf unserer Wählerliste befinden sich zwei falsche Namen. Einer ist vor ca. 6 Jahren in Altersteilzeit gegangen und unsere Putzfrau war ca. 2 Jahre krank und mußte vor ungefähr 1,5 Jahren deswegen aufhören. Am Montag endet die Einspruchsfrist. Wie sollte man sich verhalten? Einfach still sein weil's eh keinen Interresiert? Wäre die Wahl dann noch Anfechtbar? Dürfen die beiden dann tatsächlich Wählen. Müsste Ihnen vielleicht sogar eine Briefwahl ermöglicht werden?

3.006010

Community-Antworten (10)

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Fayence

11.03.2006 um 21:05 Uhr

phugo, vor allem die letzten 2 Fragen kannst Du doch wohl nicht ernst gemeint haben?! Vielleicht führst Du Dir noch einmal den §4 Abs. 3 Wahlordnung zu Gemüte!

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phugo

11.03.2006 um 21:17 Uhr

o.k. aber trotzdem, erhebt keiner Einspruch und wird der Fehler nicht bemerkt, dürfen die 2 Personen dann Wählen??

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Paul

12.03.2006 um 11:33 Uhr

Was wäre wenn einer davon schon tot ist? Sind die Erben dann wahlberechtigt?

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w-j-l

12.03.2006 um 11:46 Uhr

  1. Wer auf der Wählerliste steht, darf wählen. Ob derjenige wahlberechtigt ist eine andere Sache.
  2. Erhebe Einspruch gegen die Wählerliste. Es ist dann am WV zu entscheiden.
  3. Wenn die beiden drauf bleiben und nicht wählen, dann entsteht kein Anfechtungsgrund.

Wenn sie wählen, dann gibt es einen Anfechtungsgrund. Ob ein Gericht die Anfechtung als wirksam betrachtet, wird davon abhängen, ob die Wahlteilnahme der Nicht-Wahlberechtigten eine Veränderung des Wahlergebnisses bewirkt haben kann. (Beispiel: Wenn der Letzte der mit der geringsten Stimmenzahl in den BR kam mehr als 2 Stimmen Differenz zum ersten Nachrücker hat, dann hätte die Nichtteilnahme der Nicht-Wahlberechtigten keine Veränderung des Ergebnisses bewirkt).

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Fayence

12.03.2006 um 12:06 Uhr

@-w-j-l Ich bewundere Dich ob Deiner letzten Antwort!

W
w-j-l

12.03.2006 um 20:29 Uhr

Ich danke Dir verehrte Fayence!

Aber ich habe ja nichts geschrieben, was Dir nicht auch einfallen würde.

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Fayence

12.03.2006 um 20:45 Uhr

In diesem Fall schon! Die Fragen von phugo sind doch wohl totaler Obermüll! Vor allem die, ob dann ev. auch noch Briefwahlunterlagen versandt werden müssten.

Meine Bewunderung galt eher Deinem Anspruch, trotz allem noch eine ernsthafte Antwort geben zu wollen!

W
w-j-l

13.03.2006 um 08:28 Uhr

Naja, ich weiß ja nicht wie lange Du, Fayence, schon in diesem Forum ackerst, ich erst seit wenigen Wochen, aber ich habe auch vorher schon gewußt (bei 60 Betrieben im UN) dass solche Fragen tatsächlich ernsthaft aufkommen. Und zum Thema Wahlberechtigung in ATZ Freistellung (falls phugos Kandidat nicht sowieso schon in Rente ist) hätte ich dann ja, wie Du weist, auch noch meine eigene Meinung.

F
Fayence

13.03.2006 um 08:42 Uhr

O.k., gehe auch ich einmal davon aus, dass es sich bei phugo um einen Riesenbetrieb handelt, in welchem so etwas vorkommen kann.

Die Wählerliste muss bis zum Tag vor der Stimmabgabe um Ein- und Abgänge von Wahlberechtigten korrigiert werden. Und wenn jetzt 2 Namen auf der Wählerliste stehen, die vor ca. 6 und 1,5 Jahren aus dem Betrieb ausgeschieden sind, frage ich nochmals, wo hier das Problem ist? Streichen kann in diesem Fall doch wohl nicht so schwer sein!

P
phugo

15.03.2006 um 21:29 Uhr

Tja, wenn meine Fragen so dumm sind, stelle ich wohl besser keine mehr.

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