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Wahl des Vorsitzenden in Abwesenheit möglich?

B
blaulocke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Habe folgende Frage? wir haben unseren neuen Betriebrat gewählt, jetzt muß ja bekanntlich innerhalb einer Woche die erste Sitzung zur Wahl des Vorsitzenden sein . Derjenige der den Vorsitz machen soll und will, ist jedoch die nächsten zwei Wochen in Urlaub. Kann er trotzdem von den anderen Mitgliedern des Betriebsrats zum Vorsitzenden gewählt werden oder muß er unbedingt anwesend sein?

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

10.03.2006 um 21:13 Uhr

blaulocke, innerhalb einer Woche muss die konstituierende Sitzung EINBERUFEN werden.

Die konstituierende Sitzung sollte dann zwingend vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen BR statt finden, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist. Bedeutet aber nicht, dass sie innerhalb dieser Woche stattfinden muss.

Die Bereitschaft zur Kandidatur BRV kann auch schriftlich mitgeteilt werden, so dass dieses BR-Mitglied auch in Abwesenheit gewählt werden kann.

S
Sonja

10.03.2006 um 21:21 Uhr

Ja, das ist möglich. Am besten erklärt er schriftlich, das er für das Amt des Vorsitzenden kandidieren möchte und in Fall seiner Wahl das Amt annimmt.

Diese Erklärung sollte er dem Wahlvorstand und einem zukünftigen Mitglied des BR seines Vertrauens mit zur konst. Sitzung geben.

Bis zur Rückkehr aus dem Urlaub übernimmt der neu gewählte stellvertr. Vorsitzende das Amt.

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