Abwesenheit von BR-Kanditaten bei konstituierender Sitzung - was dann?
Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem:
Ein BR-Kandidat, der sich zur Wahl hat aufstellen lassen, ist zum Zeitpunkt der Wahl und darüber hinaus im Urlaub und nicht erreichbar.
Fragen: Gibt es eine Vorschrift, nach der er die Wahl in einem Zeitraum X annehmen muß? Kann er für den Fall, daß er gewählt wird - die Annhame der Wahl beim WV schriftlich hinterlegen?
Hat er - trotz Abwesenheit - ein Stimmrecht in der 1. konstituierenden Sitzung bei der Wahl des Vorsitzenden?
Vielen Dank im Voraus Mimode
Community-Antworten (1)
10.05.2006 um 13:40 Uhr
Wenn der Kandidat im Urlaub ist, kann er vorab dem WV erklären, im Falle einer Wahl nimmt er die Wahl an. Ansonsten gilt die Wahl als angenommen, wenn der WV dem Gewählten schriftlich mitteilt, dass er gewählt ist und dieser sich nicht innerhalb der Frist äussert. Er kann ja im Nachhinein das Mandat niederlegen, wenn er sich´s anders überlegt hat. Er ist nicht stimmberechtigt, auf der konst. Sitzung, noch auf einer anderen, an der er nicht anwesend ist. Dafür ist ein Ersatzmitglied zu laden.
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