Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:

Ein BR-Kandidat, der sich zur Wahl hat aufstellen lassen, ist zum Zeitpunkt der Wahl und darüber hinaus im Urlaub und nicht erreichbar.

Fragen:
Gibt es eine Vorschrift, nach der er die Wahl in einem Zeitraum X annehmen muß? Kann er für den Fall, daß er gewählt wird - die Annhame der Wahl beim WV schriftlich hinterlegen?

Hat er - trotz Abwesenheit - ein Stimmrecht in der 1. konstituierenden Sitzung bei der Wahl des Vorsitzenden?

Vielen Dank im Voraus
Mimode