Gleiche Kanditatenanzahl wie BR-Mitglieder zu wählen
Hallo, wir sind aktuell in der BR-Wahl und benötigen 5 Mitglieder im BR. Jetzt sind genau 5 Kanditaten vorgeschlagen... Müssen wir nun den BR auf 3 Mitglieder reduzieren oder kann gar die Wahl ausfallen, weil ja die aufgestellten 5 Kanditaten den BR ausfüllen würden?
Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
22.04.2014 um 15:54 Uhr
Die Wahl findet statt und zwar mit den 5 Kandidaten für die 5 Sitze.
22.04.2014 um 16:17 Uhr
Gibt es hierzu irgendeinen Link oder eine Quelle wo dies festgelegt ist? Selbst unsere GL hat hier bereits gefragt und ist der Meinung das der ganze noch folgende Aufwand ggf nicht nötigt wäre, da ja die Wahl nur noch Proforma wäre...
Danke!!
22.04.2014 um 16:23 Uhr
So explizit nicht, aber indirekt an vielen Stellen im BetrVG, z.B.:
§ 1 ... werden Betriebsräte gewählt.
§ 18 Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen.
Letztendlich wäre es ja auch grundsätzlich möglich dass ein einzelner Kandidat, eine einzelne Liste keine Stimme bekommen.
22.04.2014 um 16:48 Uhr
Und ein Ersatzmitglied ist dann in diesem Fall nicht nötig? Wenn also einer die Wahl - warum auch immer - doch nicht antritt, müsste dann neu gewählt werden...?
22.04.2014 um 16:55 Uhr
@JemHa beides Mal ja? Mit 5 BRMs ohne Ersatzmitglied geht es, aber sobald ihr unter den magischen 5 rutscht müsst ihr neu wählen. Aber solange ihr nach der Wahl noch 5 seit nicht!
Ihr müsst die Wahl ganz normal durchführen. Alles andere ist anfechtbar!
22.04.2014 um 17:46 Uhr
Kein Zweifel. Die notwendigen Kandidaten sind da und es wird gewählt. Scheidet einer aus - Pech gehabt, es muss neu gewählt werden. Neu wählen müsstet ihr auch, wenn einer der 5 Kandidaten keine Stimme erhalten würde, weil er dann nicht gewählt wurde.
22.04.2014 um 19:14 Uhr
Zitat (gironimo): "Neu wählen müsstet ihr auch, wenn einer der 5 Kandidaten keine Stimme erhalten würde, weil er dann nicht gewählt wurde."
Nein, dann wäre eben ein dreiköpfiger BR gewählt. Fitting RN 9 zu § 11.
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