Am besten, ich formuliere es nochmal als Frage:

Bin bis Nov. Vorsitzende der JAV und heute als 4. Ersatzmitglied gewählt worden. Heißt das, ich muß mich nicht zw. beiden Ämtern entscheiden und kann die Ersatzmitgliedschaft "ruhen" lassen, bis der Fall eintritt, daß 4 ordentliche Mitglieder verhindert sind und ich dann als 4. Ersatzmitglied einspringe?!!! Oder was bedeutet die Antwort: "Das geht solange gut..."?!!!
Heißt das, ich muß micht jetzt (!!!!) nicht entscheiden, sondern die Jugendvertretung erst niederlegen, wenn der konkrete Fall eintritt??? Das wär´supi!

Vielen lieben Dank!