Das bedeutet, dass derzeit im Betriebsrat ausschließlich die sieben gewählten Mitglieder der Liste 2 sind. Einen der beiden Plätze, der eigentlich von der Liste 1 zu besetzen ist, wurde von einem nichtgewählten Kandidaten der Liste 2 belegt. Der andere (9.) Platz ist derzeit unbesetzt.
Folgende Fragen:
1. Bleibt der (9.) derzeit unbesetzte Platz (lt. Wahl von Liste 1 zu besetzen) während der gesamten Amtszeit frei?
2. Darf dieser (9.) Platz - wenn kein Kandidat der Liste 1 mehr vorhanden ist - von einem nichtgewählten Kandidat der Liste 2 besetzt werden?
3. Oder ist in dieser Situation zwingend eine Neuwahl des Betriebsrates erforderlich? Wenn ja, gibt es dazu gesetzliche und/oder gerichtliche Beschlüsse?