Wir haben seit einigen Monaten erstmals einen Betriebsrat nach Listenwahl gewählt. Aus den zwei vorhandenen Listen sind Kandidaten in den Betriebsrat gekommen. Allerdings in einer sehr unterschiedlichen Anzahl (7 und 2). Die zwei gewählten Kandidaten der Liste 1 haben nach ihrer Wahl die Annahme ausgeschlagen. Mittlerweile auch alle nichtgewählten Kandidaten und Nachrücker dieser Liste.

Das bedeutet, dass derzeit im Betriebsrat ausschließlich die sieben gewählten Mitglieder der Liste 2 sind. Einen der beiden Plätze, der eigentlich von der Liste 1 zu besetzen ist, wurde von einem nichtgewählten Kandidaten der Liste 2 belegt. Der andere (9.) Platz ist derzeit unbesetzt.

Folgende Fragen:

1. Bleibt der (9.) derzeit unbesetzte Platz (lt. Wahl von Liste 1 zu besetzen) während der gesamten Amtszeit frei?
2. Darf dieser (9.) Platz - wenn kein Kandidat der Liste 1 mehr vorhanden ist - von einem nichtgewählten Kandidat der Liste 2 besetzt werden?
3. Oder ist in dieser Situation zwingend eine Neuwahl des Betriebsrates erforderlich? Wenn ja, gibt es dazu gesetzliche und/oder gerichtliche Beschlüsse?