Erstellt am 07.04.2016 um 13:23 Uhr von gironimo
Wenn er auf der Liste steht, hat er doch auch schriftlich erklären müssen, dass er mit der Kandidatur einverstanden ist. Und dann ist es so. Sonst hätte der WV ja nicht die Liste "absegnen" können.
Er steht auf der Liste und wird gewählt oder nicht. Erst nach der Wahl kann er erklären, die Wahl nicht anzunehmen.
Alles andere ist aus meiner Sicht Aktionismus.
Erstellt am 07.04.2016 um 14:18 Uhr von Scala
Ich gebe gironimo recht, wenn der Kandidat auf der Liste steht und der WV die Liste anerkannt hat, dann ist die Liste gültig und der Kandidat kann gewählt werden. Wieso der WV jetzt möchte, dass er zurücktritt, verstehe ich auch nicht. Zur Kandidatur für den BR und zur BR-Wahl kannst du ja vielleicht hier noch ein bisschen nachlesen, das finde ich relativ verständlich: https:www.polyas.de/unternehmen/betriebsratswahlen/ablauf
Erstellt am 08.04.2016 um 07:40 Uhr von Ricky
Hallo vielen Dank für eure Antworten.
Nun hat sich die Lage verschlimmert und der Vorsitzende hat Zettel gedruckt die im Wahlbüro verteilt wurden drauf steht :
Der MA steht nicht zu Verfügung und darf nicht Gewählt werden.
Macht der Vorsitzende sich damit nicht Strafbar?
Gruß: Ricky
Erstellt am 08.04.2016 um 08:17 Uhr von Pjöööng
Mir scheint hier eher eingroßer Mangel an Kenntnissen zur Wahlordnung vorzuliegen.
Beweise sammeln und Wahl anfechten.
Erstellt am 08.04.2016 um 09:01 Uhr von Kölner
Mir scheint es so, dass nicht nur ein großer Mangel an Kenntnissen zur WO eines BR besteht, sondern auch die Willkür ein Akt der persönlichen Profilierung des WVV zu sein scheint!
Erstellt am 08.04.2016 um 10:08 Uhr von Pjöööng
Die Schilderung des Sachverhaltes ist leider auch so schlampig, dass die verschiedensten Interpretationen möglich sind. Insofern halte ich mich hier mit Schuldzuweisungen lieber zurück.