Betriebsratswahl: Wahl ohne Ersatzmitglieder - ist der BR arbeits/beschlussfähig?
Unser Betriebsrat muss aus 5 Mitgliedern bestehen. Es stehen auch 5 Kandidaten auf der Vorschlagsliste, die heute geschlossen worden ist. Also gibt es keine "Ersatzleute". Der BR wäre aber arbeits/beschlussfähig. Oder?
Community-Antworten (17)
01.03.2006 um 16:48 Uhr
Richtig Mecki, und das bleibt er auch, falls während der Amtsperiode Leute ausscheiden, und zwar so lange bis ihr neu wählt, oder bis Euch jemand zwingt neu zu wählen.
Bei uns im Unternehmen war ein usprünglich 9-köpfiger BR mit 5 verbliebenen Mitgliedern noch fast 2 Jahre wirksam im Amt.
Gruesse w-j-l
01.03.2006 um 19:28 Uhr
Tatsächlich? Meiner Meinung nach wäre bei w-j-l der Betriebsrat neu zu wählen. Und zwar schon in dem Moment, als nur noch 8 BR-Mitglieder vorhanden waren. Das lese ich aus §13 (2) Punkt 2 des Betriebsverfassungsgesetz heraus.
02.03.2006 um 11:11 Uhr
Richtig mumie, "wäre ... der Betriebsrat neu zu wählen". Aber wer zwingt Dich dazu?
Schau mal nach im § 16 nach, wer einen Wahlvorstand bestellen kann. ????
- der Betriebsrat,
- der GBR / KBR oder
- ............ richtig ..... ein Gericht auf Antrag von 3 Wahlberechtigten oder der vertretenen Gewerkschaft, wenn 1. oder 2. nicht erfolgt sind.
m.E. ist der auch in diesem Falle anzuwenden. Warum? Sofern nach §23 eine Amtsenthebung beschlossen würde, wär das Gericht ebenfalls gehalten, einen WV einzusetzen, allerdings mit der Folge einer BR-losen Zeit
Was passiert also, wenn der BR (oder BGR / KBR) keinen WV einsetzt? Gar nix!! Solange keiner zu Gericht rennt, wird also der Betriebsrat, unabhängig von seiner Größe, wirksam weiterarbeiten können, denn die Frage wann ein BR beschlussfähig ist, ist ja im §33 (") genau geregelt. (Wenn der BR also z.B. noch 6 Mitglieder hat, dann ist er mit 3 beschlussfähig).
Und entgegen der Kommentarmeinung bin ich nicht der Ansicht, dass hier ein Amtsenthebungsverfahren in Betracht kommt, da es ja einen anderen gesetzlich geregelten Weg gibt. Und selbst wenn jemand ein 23er-Verfahren anstrengt, so könnte der BR dem locker ausweichen, indem er dann einen WV bestellt.
Also, solange niemand dagegen angeht, arbeitet der BR munter weiter. Machmal ist das z.B. angezeigt, wenn es gilt noch eine kurze Zeit zu überbrücken, bis das Vorjahr des Regelwahlzeitraumes erreicht ist.
Gruesse w-j-l
02.03.2006 um 11:35 Uhr
Aber, "w-j-l", Du "dehnst" das Gesetz doch damit recht ordentlich, ne? Dennoch gebe ich Dir mittlerweile Recht, wenn es heisst: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Ein paar moralische Fragen könnten sich dennoch auftun, wenn ein Restmandat soooooooo lange (Du schriebst etwas von 2 [in Worten: Zwei] Jahren) vorgenommen wird:
- Einem solchen BR könnte man doch nun wirklich vorwerfen, an seinen Sesseln zu kleben (in Köln heissen diese Menschen "Kläävbotze"), oder?
- was ist, wenn es zwischenzeitlich eine Menge neuer potentieller BR-Kandidaten gäbe? Würde ein Reformgeist dadurch nicht verzögert und unterdrückt?
- was ist wenn wirklich jemand gegen die Beschlüsse klagt? (Gibt es da eigentlich ein Urteil zu?)
- was ist wenn die Meinungsvielfalt nicht mehr gewährleistet ist in einem solchen Gremium? (Die "Gegner", die "Unzufriedenen", die "Ausgetretenen" werden ja gegangen [worden?] sein) Bin ich mir der Gefahr bewusst, dass vielleicht nur die opportunen BRM im BR sitzen könnten?
- wie öffentlich, wie genau muss man der Belegschaft über diese Situation aufklären? Und wenn nicht/wenig dazu erklärt wird, setzt sich dann nicht ein BR der Gefahr aus, ein "Geheimbund" zu sein oder ihm gar ein "wir-halten-die-Wähler-dumm-Verhalten" an den Tag zu legen? Wo ist dann die so oft zitierte und geforderte Mündigkeit der Wähler hin?
- da predigen wir einerseits allen MA's die Einhaltung der Gesetze zu beachten (z.B. ArbZG, GewO, BGB etc.) und dann macht ein BR so eine "Klüngelei/Mauschelei"?
Ich kann an einem Restmandat bis zur Neuwahl durchaus Gefallen finden - aber zwei Jahre (das ist eine halbe Legislaturperiode oder mindestens acht Betriebsversammlungen oder vielleicht 24 AG/BR-Gespräche lang!) halte ich nun wirklich für sehr viel!
02.03.2006 um 12:22 Uhr
@Kölner, Du weist ja, wo ich arbeite. Wir haben eine hohe Fluktuation, und wenn auf einer Betriebsversammlung kein Interesse an Kandidaturen oder einer Neuwahl geäußert wird, dann halte ich es für legitim weiterzuarbeiten. Es gab in jenem Betrieb auch keine "Ausgetretenen"(aus dem BR), aber natürlich Fluktuation durch nicht verlängerte Zeitverträge oder gewollten Abgang aus dem Betrieb.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand gegen solche Beschlüsse eines geschrumpften BR klagen kann, da der BR ja wirksam im Amt ist.
Wie gesagt, ich rede hier nicht für eben diese - zurecht von Dir kritisierte - künstliche Amtverlängerung durch Klebetechnik, aber wenn es gute Gründe gibt zu warten, dann kann man es legitim tun. Sobald ein BR Druck aus der Belegschaft erhält, wäre ich der erste, der für Neuwahlen stimmt.
Wo ist der Unterschied der Meinungsvielfalt zwischen einem regulär 5-köpfigen BR und einem geschrumpften?
Wir hatten übrigens bei uns im Betrieb anfangs nur 11 Kandidaten für einen 11er-Rat. Erst zwei massive Aufrufe meinereiners und meine Aufforderung an die Geschäftsleitung auch aufzurufen, hat dann Gott-Sei-Dank noch weitere 6 für eine (echte) Mehrheitswahl zutage gefördert. Soviel zum Thema Interesse an BR-Arbeit in meiner Brachne/ meinem Unternehmen.
Gruesse w-j-l
02.03.2006 um 12:40 Uhr
Meiner einer ist tatsächlich in den letzten Jahren zugegeben etwas wahlmüde geworden, da sich immer nur die Mindestzahl an BR-Mitgliedern zur Wahl gestellt hatten, diese gewählt wurden, eine/r anschl. das UN verließ und wieder neu gewählt werden musste. In den letzten 6 Jahren fanden so vier BR-Wahlen statt. Die letzte Wahl hat allerdings endlich dazu geführt, dass sich eine hohe Anzahl an BR-Wahlbewerber dazu entschlossen hat, mitzumischen, so dass endlich Ersatzmitglieder vorhanden sind! Dies erscheint mir der Lohn für die Mühe jedesmal eine Neuwahl eingeleitet zu haben!
So ganz sind meine Bedenken von Dir auch nicht ausgeräumt worden - dennoch verstehe ich Deine/Eure Lage gut!
Bei uns ist es im Prinzip sogar ähnlich - wir diskutieren nur mehr! :-)
Zur Meinungsvielfalt: Es ist m.E. unstrittig, dass 11 BRM meinungsvielfältiger sind als sechs, oder?
Aber was ist mit der Mitteilung an die Belegschaft? Habt Ihr der Belegschaft die Situation mitgeteilt?
02.03.2006 um 13:25 Uhr
Ich habe als Listenführer herumgemailt, dass auf der "gemeinsamen Liste" (so habe ich sie als Name benannt) für die Betriebsratswahl erst 11 Kandidaten stehen, und um weitere Kandidaturen gebeten (Mailaktion natürlich mit Zustimmung der GL). Nachdem die GL mein Ansinnen für eine echte Auswahl und aus reichend Ersatzleute unterstützt hat, kamen schließlich noch 6.
02.03.2006 um 13:34 Uhr
Nene...ich meine meine Frage nach der unbefristeten Verlängerung des Restmandats und die Informationsweitergabe an die Belegschaft.
02.03.2006 um 14:03 Uhr
Wir haben uns mit einer nötigen Neuwahl bis unter die "1-Jahres-Frist" gerettet. So wurde unser neuer BR für fast 5 Jahre gewählt. Und "..wo kein Kläger..." Dem AG kann es u. U. Recht sein wenn nicht zu häufig gewählt wird, wenn er natürlich Kandidaten einschüchtern will lässt er den BR auflaufen. Ich habe mal in einem Ratgeber für Arbeitgeber den Tip gelesen den BR mit §23 anzuschiessen wenn er NICHT die geforderten 4 Betriebsversammlungen durchführt. Es kommt also wie immer darauf,....
don`t worry be happy
02.03.2006 um 14:24 Uhr
Lieber Kölner, die Rechtsprechung folgt in diesem Fall der Meinung von w-j-l.
Ich habe Euch mal ein Urteil dazu angehängt.
Fayence
02.03.2006 um 14:54 Uhr
Hallo w-j-l, ich glaub, dass war gerade eine Premiere. Meine Anerkennung Deiner Meinung ohne Widerspruch und das auch noch in Kenntnis der Tatsache, dass Du ein Mann bist! ;-))
Fayence
02.03.2006 um 14:57 Uhr
Danke Fayence, Quelle der Rechtsprechung,
ich musste mich so weit noch nicht reinbegeben, da ich meine Rechtsmeinung dazu bisher noch basierend auf Gesetz und Kommentar und Diskussion bilden konnte. Die Richter machen ja am Ende auch nichts anderes, wenn auch basierend auf einer anderen Ausbildung und Erfahrung.
Gruesse w-j-l
02.03.2006 um 14:59 Uhr
Hallo Fayence, vielleicht kannst Du das eher nachvollziehen wenn ich Dir sagte, dass ich mich auf GBR-Ebene gerade um die widerspruchslose Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AVGlei) bemühe.
;-))
Gruesse w-j-l
02.03.2006 um 16:03 Uhr
@ w-j-l Wir schweifen zwar grad vom Thema ab, aber ich bin durchaus in Kenntnis Deiner Aufgabenstellungen ;-) Wenn auch bis grad eben nicht explicit in Bezug auf die Umsetzung einer AVGlei.
Gruß Fayence
P.S. Das Urteil könnte Dich dennoch interessieren, wird hier im Rahmen einer nicht erfolgten Anhörung zu einer Kündigung seitens des AG die Noch-Existenz eines nunmehr auf 1 Kopf reduzierten BR (von 7 auf 1) bezweifelt.
02.03.2006 um 16:36 Uhr
Liebste Fayence...mich sehe ich nicht widerlegt und w-j-l nicht bestätigt! Was tun?
02.03.2006 um 16:56 Uhr
Mein lieber Kölner, ich habe Deine Meinung auch nicht widerlegen wollen. Und da diese Diskussion schon einmal geführt worden ist, fand ich dieses Urteil aus o.g. Gründen von Interesse. Wäre die großzügige Auslegung der Gesetzeslage von w-j-l nämlich völlig falsch, hätte der AG diesen Prozess nicht verlieren dürfen.
Und was tun?? Ich würde vorschlagen, dass Du unter gedanklicher Berücksichtigung von w-j-l einen leckeren Zwiebelkuchen machst. Die Zwiebeln schälst Du allerdings ganz alleine, schickst dann ein paar Tränen auf die Reise der Verdunstung und mein Bedauern wird nicht mit Dir sein ;-)
02.03.2006 um 17:09 Uhr
Hallo Fayence, ich hab das Urteil nach Deiner freundlichen Bestätigung natürlich sofort überflogen, und ich finde es sehr interessant in diesem Zusammenhang.
Ich meinte nur, dass ich es bisher noch nicht nötig fand, selbst nach so etwas zu suchen.
Ansonsten finde ich Euren Zwiebelkuchenflirt hier sehr nett, und da darf man schon mal vom Thema abschweifen.
Meine Botschaft an Mecki sollte einfach lauten: Keine Angst bei zu wenig Kandidaten.
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